Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Nach kurzer Diskussion hinsichtlich des nördlich angrenzenden Landschaftsschutzgebietes „Brook“ ergeht bei zehn Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen nachfolgender Beschluss: 

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ – Teil I – wird im Rahmen einer 6. vereinfachten Änderung und 4. Erweiterung für den Bereich der Grundstücke Langefort 37 und 39 (Gemarkung Sassenberg, Flur 19, Flurstücke 49, 50 und 51) geändert. Der Änderungsbereich ist in der Anlage 10 dargestellt.

 

Die Bebauungsplanänderung erfolgt gem. § 13 a BauGB.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“

 

An der Beratung und Beschlussfassung hat Am. Sökeland nicht teilgenommen.


Von der Verwaltung wird auf den Aufplanungswunsch für das Grundstück Langefort 37 sowie die Erweiterung des Geltungsbereiches auf das Nachbargrundstück Langefort 39 hingewiesen. Dieses wird anhand von vorbereitetem Kartenmaterial erläutert.