Nach kurzer Diskussion hinsichtlich des nördlich
angrenzenden Landschaftsschutzgebietes „Brook“ ergeht bei zehn Ja-Stimmen und
zwei Enthaltungen nachfolgender Beschluss:
„Der
rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ – Teil I – wird im Rahmen
einer 6. vereinfachten Änderung und 4. Erweiterung für den Bereich der
Grundstücke Langefort 37 und 39 (Gemarkung Sassenberg, Flur 19, Flurstücke 49,
50 und 51) geändert. Der Änderungsbereich ist in der Anlage 10 dargestellt.
Die
Bebauungsplanänderung erfolgt gem. § 13 a BauGB.
Das Planungsbüro
Wolters Partner, Coesfeld wird beauftragt, einen entsprechenden
Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. §
3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 a BauGB durchzuführen.“
An der Beratung
und Beschlussfassung hat Am. Sökeland nicht teilgenommen.
Von der Verwaltung wird auf den
Aufplanungswunsch für das Grundstück Langefort 37 sowie die Erweiterung des
Geltungsbereiches auf das Nachbargrundstück Langefort 39 hingewiesen. Dieses
wird anhand von vorbereitetem Kartenmaterial erläutert.