Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss: 

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Hauskämpe’ wird im Rahmen einer zweiten vereinfachten Änderung für den in der Anlage 5 dargestellten Bereich hinsichtlich der Ausweitung der überbaubaren Grundstücksflächen der Zulässigkeit einer Zweigeschossigkeit als Höchstgrenze bei maximal 48° Dachneigung geändert.

 

Die Bebauungsplanänderung erfolgt gem. § 13 a BauGB.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“


Von der Verwaltung wird auf die Beschlussempfehlung des Ortsausschusses Füchtorf am 23.09.2013 verwiesen.