Sitzung: 26.09.2013 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/473/2013/1
Einstimmiger Beschluss:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
‚Hauskämpe’ wird im Rahmen einer zweiten vereinfachten Änderung für den in der
Anlage 5 dargestellten Bereich hinsichtlich der Ausweitung der überbaubaren
Grundstücksflächen der Zulässigkeit einer Zweigeschossigkeit als Höchstgrenze
bei maximal 48° Dachneigung geändert.
Die Bebauungsplanänderung erfolgt gem. §
13 a BauGB.
Das Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu
fertigen. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf die
Beschlussempfehlung des Ortsausschusses Füchtorf am 23.09.2013 verwiesen.