Sitzung: 23.09.2013 Ortsausschuss Füchtorf
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/473/2013/1
Einstimmiger Beschluss:
„Dem Infrastrukturausschuss wird
empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
‚Hauskämpe’ wird im Rahmen einer zweiten vereinfachten Änderung für den in der
Anlage 5 dargestellten Bereich hinsichtlich der Ausweitung der überbaubaren
Grundstücksflächen der Zulässigkeit einer Zweigeschossigkeit als Höchstgrenze
bei maximal 48° Dachneigung geändert.
Die Bebauungsplanänderung erfolgt gem. §
13 a BauGB.
Das Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu
fertigen. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf den Antrag von
Frau Architektin Hedwig Papenbrock, Füchtorf, für das Grundstück Vinnenberger
Straße 19 a auf Anpassung der Baugrenze an den tatsächlichen Gebäudebestand
eingegangen. Hingewiesen wird darauf, dass in Abstimmung mit dem Planungsbüro
Wolters Partner, Coesfeld, es aus städtebaulicher Sicht sinnvoll erscheine, den
Änderungsbereich hinsichtlich der Erweiterung von überbaubaren
Grundstücksflächen auf die Nachbargrundstücke zu erweitern. Dieses wird anhand
von vorbereitetem Kartenmaterial erläutert.