Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Hauskämpe’ wird im Rahmen einer zweiten vereinfachten Änderung für den in der Anlage 5 dargestellten Bereich hinsichtlich der Ausweitung der überbaubaren Grundstücksflächen der Zulässigkeit einer Zweigeschossigkeit als Höchstgrenze bei maximal 48° Dachneigung geändert.

 

Die Bebauungsplanänderung erfolgt gem. § 13 a BauGB.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“


Von der Verwaltung wird auf den Antrag von Frau Architektin Hedwig Papenbrock, Füchtorf, für das Grundstück Vinnenberger Straße 19 a auf Anpassung der Baugrenze an den tatsächlichen Gebäudebestand eingegangen. Hingewiesen wird darauf, dass in Abstimmung mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, es aus städtebaulicher Sicht sinnvoll erscheine, den Änderungsbereich hinsichtlich der Erweiterung von überbaubaren Grundstücksflächen auf die Nachbargrundstücke zu erweitern. Dieses wird anhand von vorbereitetem Kartenmaterial erläutert.