Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschlussvorschlag: 

 

„Die Kleine Villa Rath mit Gartenpavillon, Schloßstr. 3, 48336 Sassenberg, Gemarkung Sassenberg Flur 12 Nr. 157, wird gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz in die Denkmalliste der Stadt Sassenberg eingetragen.“


Bgm. Uphoff berichtet zur Eintragung der kleinen Villa Rath in die Denkmalliste.