Sitzung: 26.09.2013 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/467/2013
Einstimmiger Beschluss:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
‚Ortskern Füchtorf’ wird im Rahmen einer 6. vereinfachten Änderung gem. § 13 a
BauGB für den Eckbereich der Gemeinbedarfsfläche der Katholischen
Kirchengemeinde Gemarkung Füchtorf, Flur 160, Flurstücke 90, 112 und 113 tlw.
geändert zu einem Mischgebiet (MI). Die Bebauungsplanänderung erfolgt auf der
Grundlage der als Anlage 9 beigefügten Planung des Architekturbüros
Klein.Riesenbeck & Ass. GmbH, Warendorf.
Das Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen.
Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird
verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Ab. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf den Wunsch der
Katholischen Kirchengemeinde Füchtorf auf Umplanung des Eckbereiches
Anton-Böhmer-Straße/Emanuel-von-Ketteler-Straße anhand von vorbereitetem
Kartenmaterial eingegangen. Auf die Berichterstattung im Ortsausschuss Füchtorf
am 23.09.2013 wird hingewiesen.