Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Ortskern Füchtorf’ wird im Rahmen einer 6. vereinfachten Änderung gem. § 13 a BauGB für den Eckbereich der Gemeinbedarfsfläche der Katholischen Kirchengemeinde Gemarkung Füchtorf, Flur 160, Flurstücke 90, 112 und 113 tlw. geändert zu einem Mischgebiet (MI). Die Bebauungsplanänderung erfolgt auf der Grundlage der als Anlage 4 beigefügten Planung des Architekturbüros Klein.Riesenbeck & Ass. GmbH, Warendorf.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Ab. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“

 

An der Beratung und Beschlussfassung hat Am. Heseker nicht teilgenommen.

 


Von der Verwaltung wird auf die Entwurfsplanungen des Architekturbüros Klein.Riesenbeck & Ass. GmbH, Warendorf, für den Eckbereich Emanuel-von-Ketteler-Straße/Anton-Böhmer-Straße dezidiert anhand von vorbereitetem Kartenmaterial eingegangen. Einzelfragen aus dem Ausschuss zur Detailplanung sowie dem erforderlichen Stellplatznachweis werden beantwortet.