Sitzung: 23.09.2013 Ortsausschuss Füchtorf
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/467/2013
Einstimmiger Beschluss:
„Dem Infrastrukturausschuss wird
empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
‚Ortskern Füchtorf’ wird im Rahmen einer 6. vereinfachten Änderung gem. § 13 a
BauGB für den Eckbereich der Gemeinbedarfsfläche der Katholischen
Kirchengemeinde Gemarkung Füchtorf, Flur 160, Flurstücke 90, 112 und 113 tlw.
geändert zu einem Mischgebiet (MI). Die Bebauungsplanänderung erfolgt auf der
Grundlage der als Anlage 4 beigefügten Planung des Architekturbüros
Klein.Riesenbeck & Ass. GmbH, Warendorf.
Das Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu
fertigen. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Ab. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“
An der Beratung und Beschlussfassung hat
Am. Heseker nicht teilgenommen.
Von der Verwaltung wird auf die
Entwurfsplanungen des Architekturbüros Klein.Riesenbeck & Ass. GmbH,
Warendorf, für den Eckbereich Emanuel-von-Ketteler-Straße/Anton-Böhmer-Straße
dezidiert anhand von vorbereitetem Kartenmaterial eingegangen. Einzelfragen aus
dem Ausschuss zur Detailplanung sowie dem erforderlichen Stellplatznachweis
werden beantwortet.