Bei elf Ja-Stimmen und einer
Enthaltung ergeht nachfolgender Beschluss:
„Dem Infrastrukturausschuss wird
empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Über die während der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und
Bedenken wird wie in der Anlage 3 dargestellt beschlossen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach
dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 27.06.2013 –Pkt. 11 d. N.-,
wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren
gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.“
An der Beratung und Beschlussfassung hat
Am. Linnemann nicht teilgenommen.
Am. Linnemann übernimmt nunmehr wieder den
Vorsitz.
Von der Verwaltung wird vorgetragen, dass
der Aufstellungsentwurf in der Zeit vom 01.08.2013 bis zum 16.08.2013
–einschließlich- zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen habe. Auf die
seitens eines privaten Einwenders vorgebrachten Bedenken wird eingegangen.
Bgm. Uphoff verweist darauf, dass in der
kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013 die Umlegung
für das neue Baugebiet zur Tagesordnung gestellt werde.