Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Bei elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung ergeht nachfolgender Beschluss:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage 3 dargestellt beschlossen.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 27.06.2013 –Pkt. 11 d. N.-, wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

 

An der Beratung und Beschlussfassung hat Am. Linnemann nicht teilgenommen.

 

Am. Linnemann übernimmt nunmehr wieder den Vorsitz.


Von der Verwaltung wird vorgetragen, dass der Aufstellungsentwurf in der Zeit vom 01.08.2013 bis zum 16.08.2013 –einschließlich- zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen habe. Auf die seitens eines privaten Einwenders vorgebrachten Bedenken wird eingegangen.

 

Bgm. Uphoff verweist darauf, dass in der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013 die Umlegung für das neue Baugebiet zur Tagesordnung gestellt werde.