Sitzung: 26.09.2013 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/462/2013
Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage 7 dargestellt beschlossen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach
dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 19.02.2013 –Pkt. 8 d. N.-,
wonach die Verwaltung beauftragt ist, das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf die im
Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken hingewiesen.