Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss: 

 

„Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage 7 dargestellt beschlossen.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 19.02.2013 –Pkt. 8 d. N.-, wonach die Verwaltung beauftragt ist, das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Von der Verwaltung wird auf die im Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken hingewiesen.