Sitzung: 26.09.2013 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag (geändert)
Vorlage: 60/449/2013
Einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und
Bedenken wird wie in der Anlage 6 dargestellt beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ – Teil
I – 3. Erweiterung und 5. Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S.
1548) als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ –
Teil I – 3. Erweiterung und 5. Änderung – hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
An der Beratung und Beschlussfassung hat Am. Sökeland
nicht teilgenommen.
Von der Verwaltung wird auf die
vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange
eingegangen.