Beschluss: Kenntnis genommen

Bgm. Uphoff berichtet zur Sitzung der Arbeitsgruppe Abfall am 11.04.2013 und der Mitteilung des Kreises Warendorf, dass trotz einer Reihe von Gesprächen mit den karitativen Sammlern ein Konsens für eine gemeinsame Konzeption nicht erricht wurde. Da somit ein kommunales Sammelsystem nicht bestehe und auch in absehbarer Zeit nicht zu erreichen sein wird, gebe es nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz rechtlich keine Möglichkeit, gewerbliche Sammlungen von Altkleidern zu untersagen.