Sitzung: 14.05.2013 Rat der Stadt Sassenberg
Bürgermeister Uphoff ruft zunächst den
Beschluss des Rates vom 05.02.2013 – Pkt. 8 d. N. – in Erinnerung, wonach der
Stadtteil Füchtorf gemäß § 13 Abs. 3 GO NRW die Bezeichnung „Füchtorf“ mit dem
vorangestellten Zusatz „Spargeldorf“ erhalten soll. Hierzu liege nunmehr die
Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW, Düsseldorf,
vom 24.04.2013 vor. Eine Genehmigung für das Führen der Zusatzbezeichnung
"Spargeldorf" des Stadtteiles Füchtorf sei nicht möglich, da der
Gesetzgeber nur das Führen von Zusatzbezeichnungen zum Gemeindenamen für die
Gemeinde selbst geregelt habe. Zusatzbezeichnungen für einzelne Gemeindeteile seien
in der Neuregelung nicht vorgesehen. Als Logo und werbender Zusatz sei die
Bezeichnung aber nach wie vor zulässig, wenn sie deutlich von der amtlichen
Bezeichnung der Kommune zu unterscheiden sei.
Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis.