Bürgermeister Uphoff ruft zunächst den Beschluss des Rates vom 05.02.2013 – Pkt. 8 d. N. – in Erinnerung, wonach der Stadtteil Füchtorf gemäß § 13 Abs. 3 GO NRW die Bezeichnung „Füchtorf“ mit dem vorangestellten Zusatz „Spargeldorf“ erhalten soll. Hierzu liege nunmehr die Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW, Düsseldorf, vom 24.04.2013 vor. Eine Genehmigung für das Führen der Zusatzbezeichnung "Spargeldorf" des Stadtteiles Füchtorf sei nicht möglich, da der Gesetzgeber nur das Führen von Zusatzbezeichnun­gen zum Gemeindenamen für die Gemeinde selbst geregelt habe. Zu­satzbezeichnungen für einzelne Gemeindeteile seien in der Neuregelung nicht vorgesehen. Als Logo und werbender Zusatz sei die Bezeichnung aber nach wie vor zulässig, wenn sie deutlich von der amtlichen Bezeichnung der Kom­mune zu unterscheiden sei.

 

Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis.