Einstimmiger Beschluss:
„Die Satzung der Stadt
Sassenberg zur Änderung der Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW zum
Bebauungsplan ‚Ortskern Füchtorf’ – 4. Änderung – wird wie in der Anlage 6 dargestellt
beschlossen.“
Die Verwaltung berichtet über die zuvor in
der Sitzung des Infrastrukturausschusses –Pkt. 12 der TO.- erfolgten Beratungen
zur Änderung des Bebauungsplanes „“Ortskern Füchtorf“ hinsichtlich der
Traufhöhe für das Eckgrundstück Glandorfer Straße/Anton-Böhmer-Straße.