Nachdem sich Rm. Schumacher und Rm.
Arenhövel kurz zu der Angelegenheit bzw. insbesondere zur Eingabe
„Fögeling/Seete“äußern, beschließt der Rat einstimmig:
„Die
mit Schreiben vom 13.05.2013 vorgetragenen Bedenken zur Änderung des
Bebauungsplanes ‚Reckstraße’ für das Grundstück Reckstraße 17 werden
zurückgewiesen, da städtebauliche Gründe für die Ablehnung nicht erkennbar
sind.
Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Reckstraße’ gem. § 13 BauGB wird
gem. der Anlage 5 zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Unter Hinweis auf die vorherigen
Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses –Pkt. 11 der TO.-
erläutert zunächst die Verwaltung die angestrebte Änderung des Bebauungsplanes
„Rechstraße“. Weiter greift der Bürgermeister die ebenfalls bereits im
Infrastrukturausschuss beratene Eingabe „Fögeling/Seete“ vom 12.05.2013 auf und
nimmt hierzu ausführlich Stellung.