Einstimmiger Beschluss:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Wasserstraße’ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage 3 zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Die vorgesehene vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Wasserstraße“ wird auf der Grundlage der Vorlage vom 29.04.2013 und unter Hinweis auf die zuvor erfolgten Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses –Pkt. 9 der TO.- von der Verwaltung erläutert.