Einstimmiger Beschluss:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Wasserstraße’ gem. § 13 BauGB wird
gem. der Anlage 3 zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Die vorgesehene vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes „Wasserstraße“ wird auf der Grundlage der Vorlage vom
29.04.2013 und unter Hinweis auf die zuvor erfolgten Beratungen in der Sitzung
des Infrastrukturausschusses –Pkt. 9 der TO.- von der Verwaltung erläutert.