Einstimmiger Beschluss::
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage 2 dargestellt
beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Poggenbrook“ –
Erweiterung – 1. vereinfachte Änderung – vom Februar 2013 wird gem. §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW.
2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09..04.2013 (GV. NRW. S. 194/SGV. NRW.
2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Verwaltung geht auf die vorherigen
Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses –Pkt. 8 der TO.- ein und
liest die eingegangenen Einwendungen sowie die hierzu vorgeschlagene
Beschlussfassung vor.