Einstimmiger Beschluss:
„Über
die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage 1 dargestellt
beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚An`n Buorterpatt’ – 1.
vereinfachte Änderung – vom Februar 2013 wird gem. §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW.
2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09..04.2013 (GV. NRW. S. 194/SGV. NRW.
2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan hat an
der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Verwaltung geht ausführlich auf die
vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes „An`n Buorterpatt“ ein und erläutert
die eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie die Beratungen in der Sitzung
des Infrastrukturausschusses am heutigen Tage –Pkt. 7 der TO.-