Sitzung: 14.05.2013 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag (geändert)
Vorlage: 60/407/2013
Einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Die mit Schreiben vom 12.05.2013 seitens
Herrn Frank Fögeling, Herrn Anton Fögeling, Frau Hedwig Fögeling und Frau Anni
Seete vorgetragenen Anregungen und Bedenken zur Änderung des Bebauungsplanes
‚Reckstraße’ für das Grundstück Reckstraße 17 werden zurückgewiesen, da
städtebauliche Gründe, die gegen die beabsichtigte Änderung sprechen, nicht
vorgetragen werden.
Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Reckstraße’ gem. § 13 BauGB wird
gem. der Anlage 7 zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Von der Verwaltung wird auf den
Änderungswunsch zur Errichtung eines Walmdachbungalows mit 17° Dachneigung und
der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche für das Grundstück
Reckstraße 17 anhand von vorbereitetem Kartenmaterial eingegangen. Bgm. Uphoff
ergänzt, dass zu dieser Bebauungsplanänderung zwar die
Nachbareinvernehmenserklärungen der direkt angrenzenden Grundstückseigentümer
vorlägen. Im Wortlaut verlesen wird von ihm jedoch die Stellungnahme der
Familien Fögeling und Seete hinsichtlich der ihres Erachtens nicht erfolgten
Gleichbehandlung. Hierzu werden von ihm insbesondere hinsichtlich der optischen
Ausbildung der Bebauung an der Reckstraße sowie der hinterliegenden Bebauung am
Stichweg der Reckstraße gegeben.
Am. Hartmann-Niemerg führt abschließend
aus, dass der beantragte Baukörper Reckstraße 17 keine prägende städtebauliche
Wirkung entfalte.