Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag (geändert)

Einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Die mit Schreiben vom 12.05.2013 seitens Herrn Frank Fögeling, Herrn Anton Fögeling, Frau Hedwig Fögeling und Frau Anni Seete vorgetragenen Anregungen und Bedenken zur Änderung des Bebauungsplanes ‚Reckstraße’ für das Grundstück Reckstraße 17 werden zurückgewiesen, da städtebauliche Gründe, die gegen die beabsichtigte Änderung sprechen, nicht vorgetragen werden.

 

Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Reckstraße’ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage 7 zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Von der Verwaltung wird auf den Änderungswunsch zur Errichtung eines Walmdachbungalows mit 17° Dachneigung und der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche für das Grundstück Reckstraße 17 anhand von vorbereitetem Kartenmaterial eingegangen. Bgm. Uphoff ergänzt, dass zu dieser Bebauungsplanänderung zwar die Nachbareinvernehmenserklärungen der direkt angrenzenden Grundstückseigentümer vorlägen. Im Wortlaut verlesen wird von ihm jedoch die Stellungnahme der Familien Fögeling und Seete hinsichtlich der ihres Erachtens nicht erfolgten Gleichbehandlung. Hierzu werden von ihm insbesondere hinsichtlich der optischen Ausbildung der Bebauung an der Reckstraße sowie der hinterliegenden Bebauung am Stichweg der Reckstraße gegeben.

 

Am. Hartmann-Niemerg führt abschließend aus, dass der beantragte Baukörper Reckstraße 17 keine prägende städtebauliche Wirkung entfalte.