Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag (geändert)

Einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage 4 dargestellt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Poggenbrook“ – Erweiterung – 1. vereinfachte Änderung – vom Februar 2013 wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.213 (GV. NRW. S. 194/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 


Von der Verwaltung wird zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken berichtet.