Beschluss: Kenntnis genommen

Bgm. Uphoff führt aus, dass die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen über den Kreis Warendorf den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel - mit der Bitte um Stellungnahme übersandt hat. Auf die hier angeführten Ziele der Landesplanung geht er näher ein. Hierbei wird von ihm insbesondere auf die Forderung eingegangen, dass zentrenrelevante Kernsortimente ihren Standort nur in zentralen Versorgungsbereichen finden sollen. Abschließend verweist er darauf, dass im Rahmen der Stellungnahme seitens der Stadt Sassenberg mit Schreiben vom 05.07.2012 keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht wurden.