Einstimmiger Beschluss:
„Im Produkt 02.06.01 -Wahlen und
Abstimmungen, Statistik- werden zu Teilergebnisplan Position 16 -Sonstige
ordentliche Aufwendungen- außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 10.000,00 €
und zu Teilfinanzplan Position 17 -Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit-
überplanmäßige Auszahlungen ebenfalls in Höhe von 10.000,00 € für die
Durchführung eines Bürgerentscheides genehmigt.
Deckung: Minderaufwendungen bzw. Minderauszahlungen
Zinsen im Produkt 16.01.02 -Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft-, Teilergebnisplan
Position 20 -Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen- bzw. Teilfinanzplan
Position 17 -Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit-.“
Anhand der Vorlage vom 06.09.2012 spricht
die Verwaltung die Bereitstellung von Mitteln für die Durchführung des
Bürgerentscheides an. Der entsprechende Beschlussvorschlag der Verwaltung wird
bekannt gegeben.
Von Rm. Lange, Rm. Arenhövel und Rm.
Sökeland werden die Kosten der Durchführung des Bürgerentscheides angesprochen,
die bei Durchführung des Bürgerentscheides zusammen mit der letzten
Landtagswahl angefallen wären. Hierzu nimmt kurz die Verwaltung Stellung.