Sitzung: 06.09.2012 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/295/2012
Einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Die Satzung über die Änderung der
textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ,Südlich der Christian-Rath-Straße´
gem. § 13 BauGB i. V. m. § 86 BauO NRW wird gem. die Anlage 5 zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Wie Herr Schlotmann dem Ausschuss vorträgt,
ist aufgrund eines Planvorhabens zur Errichtung eines Gartenpavillons außerhalb
der überbaubaren Grundstücksfläche eine Überprüfung der Gesamtsituation in
diesem Bereich vorgenommen worden. Nach städtebaulicher Abstimmung mit dem
Planungsbüro Wolters Partner und dem Kreisbauamt Warendorf sollten die
folgenden Einschränkungen zu Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren
Grundstückflächen für die Grundstücke westlich der Vohrener Straße aufgenommen
werden:
-
Größenbeschränkung
der Nebenanlagen auf max. 30,00 m²
-
Höhenbeschränkung
der Nebenanlagen auf Fristhöhe = max. 4,50 m
-
Traufhöhenbeschränkung
analog zur Ausbildung von Carports/Garagen in einer Höhe von max. 3,00 m
Auf die Frage von Am. Linnemann weißt Bgm.
Uphoff darauf hin, dass die nunmehr vorgesehenen Regelungen im Hinblick auf die
entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen nach der Bauordnung NRW eine
Begünstigung für die Grundstückseigentümer darstellen.