Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Die Satzung über die Änderung der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ,Südlich der Christian-Rath-Straße´ gem. § 13 BauGB i. V. m. § 86 BauO NRW wird gem. die Anlage 5 zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Wie Herr Schlotmann dem Ausschuss vorträgt, ist aufgrund eines Planvorhabens zur Errichtung eines Gartenpavillons außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche eine Überprüfung der Gesamtsituation in diesem Bereich vorgenommen worden. Nach städtebaulicher Abstimmung mit dem Planungsbüro Wolters Partner und dem Kreisbauamt Warendorf sollten die folgenden Einschränkungen zu Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstückflächen für die Grundstücke westlich der Vohrener Straße aufgenommen werden:

 

-          Größenbeschränkung der Nebenanlagen auf max. 30,00 m²

-          Höhenbeschränkung der Nebenanlagen auf Fristhöhe = max. 4,50 m

-          Traufhöhenbeschränkung analog zur Ausbildung von Carports/Garagen in einer Höhe von max. 3,00 m

 

Auf die Frage von Am. Linnemann weißt Bgm. Uphoff darauf hin, dass die nunmehr vorgesehenen Regelungen im Hinblick auf die entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen nach der Bauordnung NRW eine Begünstigung für die Grundstückseigentümer darstellen.