Nach weiterer Beratung ergeht bei 6
Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen folgender Beschluss:
„Die Beratung über die 36. Änderung des
Flächennutzungsplanes - Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
zur Ausweisung eines Hundeplatzes in der Bauernschaft Gröblingen – wird
zunächst zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller
Fragen der Parksituation, der sanitären Bedürfnisse, des Schutzes des Waldes sowie
die Errichtung möglicher Gebäude auf dem Grundstück zu klären.“
An der Beratung und Beschlussfassung hat
Am. Brinkemper nicht teilgenommen.
Mit Einverständigung des Ausschusses werden die
nachfolgenden Punkte 5,6 und 7 gemeinsam behandelt.
Herr Schlotmann erläutert dem Ausschuss,
dass seitens der Architekten Brinkmann + Deppen, Sassenberg, mit Schreiben vom
19.07.2012 im Auftrag der Hundeschule Sassenberg ein Antrag auf Änderung des
Flächennutzungsplanes zur Ausweisung des Hundeplatzes auf dem Grundstück Gemarkung
Gröblingen Flur 5, Flurstück 15 vorlegt wurde. Die Änderung des
Flächennutzungsplanes sei erforderlich, da ansonsten seitens des Kreisbauamtes
Warendorf eine Genehmigung für den Hundeplatz nicht erteilt werden kann. Wie
Herr Schlotmann weiter ausführt, sei in den entsprechenden Vorgesprächen das
landesplanerische Einvernehmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes unter der
Voraussetzung erteilt worden, dass eine Ausweisung als „private Grünfläche“ mit
der Zweckbestimmung „Hundeausbildung/Hundeerziehung/Hundesport“ erfolgt.
Abschließend verweist er darauf, dass es sich bei der
Flächennutzungsplanänderung lediglich um die Begünstigung eines Antragstellers
handelt, sodass die Verwaltung beauftragt werden sollte hinsichtlich der
Planänderung und der Kostentragung eine Folgekostenvereinbarung mit der
Hundeschule Sassenberg zu schließen.
Bgm. Uphoff verweist darauf, dass diese
Angelegenheit in der Bürgerschaft kontrovers diskutiert wird. Er führt aus,
dass ihm vor Beginn der Sitzung eine Liste mit rd. 900 Unterschriften zum
Erhalt des Hundeplatzes übergeben wurde.
Am. Westhoff führt aus, dass seitens der
CDU-Fraktion beantragt wird, die Beratung zunächst zurückzustellen. Zur
Begründung verweist er darauf, dass sich nach den bisherigen Erfahrungen eine
Reihe von Problempunkten, wie z. B. die Parksituation, die sanitären
Bedürfnisse, der Schutz des Waldes sowie die Frage nach Errichtung von Gebäuden
auf dem Gelände ergeben. Diese Fragen sollten im Vorfeld einer weiteren
Beratung geklärt werden.
Am. Lange verweist darauf, dass aus seiner
Sicht diese Fragen nicht Gegenstand einer Änderung des Flächennutzungsplanes
sein sollten. Unter dem Aspekt, die Hundehaltung in geordnete Bahnen zu lenken
sieht er keine Bedenken, der Flächennutzungsplanänderung zuzustimmen. Von Bgm.
Uphoff wird darauf verwiesen, dass die Prüfung der von der CDU-Fraktion
angesprochenen Fragen nach erfolgter Flächennutzungsplanänderung im Rahmen
eines Baugenehmigungsverfahrens durch den Landrat geprüft werden. Die
entsprechenden Informationen sollten Eingang finden in die Stellungnahme der
Stadt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Von Am. Westhoff wird in diesem
Zusammenhang ergänzend darauf hingewiesen, dass derzeit der Betrieb des
Hundeplatzes ohne Genehmigung erfolgt.