Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Nach weiterer Beratung ergeht bei 6 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen folgender Beschluss:

 

„Die Beratung über die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes - Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausweisung eines Hundeplatzes in der Bauernschaft Gröblingen – wird zunächst zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller Fragen der Parksituation, der sanitären Bedürfnisse, des Schutzes des Waldes sowie die Errichtung möglicher Gebäude auf dem Grundstück zu klären.“

 

An der Beratung und Beschlussfassung hat Am. Brinkemper nicht teilgenommen.

 

Mit Einverständigung des Ausschusses werden die nachfolgenden Punkte 5,6 und 7 gemeinsam behandelt.


Herr Schlotmann erläutert dem Ausschuss, dass seitens der Architekten Brinkmann + Deppen, Sassenberg, mit Schreiben vom 19.07.2012 im Auftrag der Hundeschule Sassenberg ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung des Hundeplatzes auf dem Grundstück Gemarkung Gröblingen Flur 5, Flurstück 15 vorlegt wurde. Die Änderung des Flächennutzungsplanes sei erforderlich, da ansonsten seitens des Kreisbauamtes Warendorf eine Genehmigung für den Hundeplatz nicht erteilt werden kann. Wie Herr Schlotmann weiter ausführt, sei in den entsprechenden Vorgesprächen das landesplanerische Einvernehmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes unter der Voraussetzung erteilt worden, dass eine Ausweisung als „private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Hundeausbildung/Hundeerziehung/Hundesport“ erfolgt. Abschließend verweist er darauf, dass es sich bei der Flächennutzungsplanänderung lediglich um die Begünstigung eines Antragstellers handelt, sodass die Verwaltung beauftragt werden sollte hinsichtlich der Planänderung und der Kostentragung eine Folgekostenvereinbarung mit der Hundeschule Sassenberg zu schließen.

 

Bgm. Uphoff verweist darauf, dass diese Angelegenheit in der Bürgerschaft kontrovers diskutiert wird. Er führt aus, dass ihm vor Beginn der Sitzung eine Liste mit rd. 900 Unterschriften zum Erhalt des Hundeplatzes übergeben wurde.

 

Am. Westhoff führt aus, dass seitens der CDU-Fraktion beantragt wird, die Beratung zunächst zurückzustellen. Zur Begründung verweist er darauf, dass sich nach den bisherigen Erfahrungen eine Reihe von Problempunkten, wie z. B. die Parksituation, die sanitären Bedürfnisse, der Schutz des Waldes sowie die Frage nach Errichtung von Gebäuden auf dem Gelände ergeben. Diese Fragen sollten im Vorfeld einer weiteren Beratung geklärt werden.

 

Am. Lange verweist darauf, dass aus seiner Sicht diese Fragen nicht Gegenstand einer Änderung des Flächennutzungsplanes sein sollten. Unter dem Aspekt, die Hundehaltung in geordnete Bahnen zu lenken sieht er keine Bedenken, der Flächennutzungsplanänderung zuzustimmen. Von Bgm. Uphoff wird darauf verwiesen, dass die Prüfung der von der CDU-Fraktion angesprochenen Fragen nach erfolgter Flächennutzungsplanänderung im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens durch den Landrat geprüft werden. Die entsprechenden Informationen sollten Eingang finden in die Stellungnahme der Stadt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Von Am. Westhoff wird in diesem Zusammenhang ergänzend darauf hingewiesen, dass derzeit der Betrieb des Hundeplatzes ohne Genehmigung erfolgt.