Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen
Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage 2 dargestellt beschlossen:
Das weitere Verfahren richtet sich nach
dem Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom
22.03.2012 – Pkt. 4 d. N. – wonach die Verwaltung beauftragt ist, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.“
Herr Schlotmann berichtet dem Ausschuss,
dass mit Schreiben vom 18.06.2012 die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in diesem Verfahren durchgeführt
wurde. Nach Auffassung der Verwaltung kann auf eine vorherige Berichterstattung
im Ortsausschuss Füchtorf zu Gunsten einer Verfahrensbeschleunigung verzichtet
werden, da die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange
lediglich allgemeiner Art sind.