Es ergeht folgender
einstimmiger Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage des Fraktionsantrages zur Stadtentwicklung und der
Innenstadtentwicklung der CDU-Fraktion vom 12.06.2012, ergänzt um den Antrag
vom 05.09.2012 und des seitens der Ingenieurgesellschaft nts, Münster, erarbeiteten
Verkehrskonzeptes für die Stadt Sassenberg – Stand 10.05.2012 – gem. Beschluss
des Infrastrukturausschusses vom 14.06.2012 – Pkt. 5 d. N. – die nachfolgend
aufgeführten Punkte mit dem Baulastträger im Landesbetrieb Straßen NRW und dem
Kreis Warendorf abzuklären:
1.
Es soll die
Möglichkeit der Umsetzung geprüft werden, an der Füchtorfer Straße und der
Einmündung zum Klingenhagen eine Ampellösung zu installieren. Darüber hinaus
sollte überprüft werden, ob eine Verbreitung des Klingehagens möglich ist,
indem in der Einmündung vorhandene Parkbuchten hierzu verwendet werden.
2.
Es soll abgeklärt
werden, ob eine Möglichkeit besteht, die Straße Lappenbrink/Lange Wiese – K 44
– an die Bestumgehung im Zuge der B 475 anzuschließen. Hingewiesen wird im
Zusammenhang auf den landwirtschaftlichen Weg in Richtung Ampel im
Esch/Südumgehung B 513.
3.
Abgeklärt werden
soll, wie eine Beruhigung des Lappenbrinks – K44 – von der Hesselstraße bis zur
Einmündung der Von-Galen-Straße – K 18 – erfolgen kann, um die Gefährdung der
Besucher des Mühlenplatzes und der katholischen Kirche zu entschärfen.
4.
Weiterhin soll
abgeklärt werden, ob eine zusätzliche Querungshilfe an der Füchtorfer Straße
zwischen Bernhard-Tarner-Weg und dem Einzelhandelsgeschäft Neufeld errichtet
werden kann.
Bei Bereitschaft der Straßenbaulastträger
zu den Konzepten wird die Verwaltung beauftragt, ein Honorarangebot zur
Ermittlung der Kosten der oben dargestellten Maßnahmen anzufordern und die
Möglichkeiten der Förderung gem. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und
der Städtebauförderung abzuklären.“
Einleitend verweist Bgm. Uphoff darauf,
dass seitens der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 12.06.2012 ein Antrag zur
Stadtentwicklung und Innenstadtentwicklung vorgelegt wurde. Die Kernpunkte
dieses Fraktionsantrages werden von ihm kurz erläutert. Bgm. Uphoff führt aus,
dass ihm von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 05.09.2012 ein ergänzender
Antrag zugegangen ist. Hiernach soll die Verwaltung beauftragt werden, mit den Baulastträgern
Straßen.NRW und dem Kreis Warendorf abzuklären, ob eine zusätzliche Querungshilfe
an der Füchtorfer Straße zwischen Bernhard-Tarner-Weg und dem
Einzelhandelsgeschäft Neufeld eingerichtet werden kann. Zur Begründung wird
darauf verwiesen, dass durch die Ragwege an beiden Seiten der Füchtorfer Straße
die Kinder, die aus dem Schulzentrum kommen, die Füchtorfer Straße in diesem
Bereich queren müssen. Außerdem befinde sich auch in diesem Bereich die
Bushaltestelle Weller, an der morgens die Kinder die den Bus benutzen müssen
einsteigen. Nach Auffassung von Bgm. Uphoff sollte der Beschlussvorschlag
entsprechend ergänzt werden.
Von Am. Lange wird in diesem Zusammenhang
darauf hingewiesen, dass sich im Bereich des Lappenbrinks vor dem Geschäft
Haverkamp durch die Verschwenkung und die Engstelle eine zusätzliche
Gefahrensituation, insbesondere auch für die Schulkinder, ergibt.