Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Fraktionsantrages zur Stadtentwicklung und der Innenstadtentwicklung der CDU-Fraktion vom 12.06.2012, ergänzt um den Antrag vom 05.09.2012 und des seitens der Ingenieurgesellschaft nts, Münster, erarbeiteten Verkehrskonzeptes für die Stadt Sassenberg – Stand 10.05.2012 – gem. Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 14.06.2012 – Pkt. 5 d. N. – die nachfolgend aufgeführten Punkte mit dem Baulastträger im Landesbetrieb Straßen NRW und dem Kreis Warendorf abzuklären:

 

1.    Es soll die Möglichkeit der Umsetzung geprüft werden, an der Füchtorfer Straße und der Einmündung zum Klingenhagen eine Ampellösung zu installieren. Darüber hinaus sollte überprüft werden, ob eine Verbreitung des Klingehagens möglich ist, indem in der Einmündung vorhandene Parkbuchten hierzu verwendet werden.

 

2.    Es soll abgeklärt werden, ob eine Möglichkeit besteht, die Straße Lappenbrink/Lange Wiese – K 44 – an die Bestumgehung im Zuge der B 475 anzuschließen. Hingewiesen wird im Zusammenhang auf den landwirtschaftlichen Weg in Richtung Ampel im Esch/Südumgehung B 513.

 

3.    Abgeklärt werden soll, wie eine Beruhigung des Lappenbrinks – K44 – von der Hesselstraße bis zur Einmündung der Von-Galen-Straße – K 18 – erfolgen kann, um die Gefährdung der Besucher des Mühlenplatzes und der katholischen Kirche zu entschärfen.

 

4.    Weiterhin soll abgeklärt werden, ob eine zusätzliche Querungshilfe an der Füchtorfer Straße zwischen Bernhard-Tarner-Weg und dem Einzelhandelsgeschäft Neufeld errichtet werden kann.

 

Bei Bereitschaft der Straßenbaulastträger zu den Konzepten wird die Verwaltung beauftragt, ein Honorarangebot zur Ermittlung der Kosten der oben dargestellten Maßnahmen anzufordern und die Möglichkeiten der Förderung gem. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und der Städtebauförderung abzuklären.“

 


Einleitend verweist Bgm. Uphoff darauf, dass seitens der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 12.06.2012 ein Antrag zur Stadtentwicklung und Innenstadtentwicklung vorgelegt wurde. Die Kernpunkte dieses Fraktionsantrages werden von ihm kurz erläutert. Bgm. Uphoff führt aus, dass ihm von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 05.09.2012 ein ergänzender Antrag zugegangen ist. Hiernach soll die Verwaltung beauftragt werden, mit den Baulastträgern Straßen.NRW und dem Kreis Warendorf abzuklären, ob eine zusätzliche Querungshilfe an der Füchtorfer Straße zwischen Bernhard-Tarner-Weg und dem Einzelhandelsgeschäft Neufeld eingerichtet werden kann. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass durch die Ragwege an beiden Seiten der Füchtorfer Straße die Kinder, die aus dem Schulzentrum kommen, die Füchtorfer Straße in diesem Bereich queren müssen. Außerdem befinde sich auch in diesem Bereich die Bushaltestelle Weller, an der morgens die Kinder die den Bus benutzen müssen einsteigen. Nach Auffassung von Bgm. Uphoff sollte der Beschlussvorschlag entsprechend ergänzt werden.

 

Von Am. Lange wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass sich im Bereich des Lappenbrinks vor dem Geschäft Haverkamp durch die Verschwenkung und die Engstelle eine zusätzliche Gefahrensituation, insbesondere auch für die Schulkinder, ergibt.