Beschluss: Kenntnis genommen

Bgm. Uphoff verweist zunächst darauf, dass die vorgenannten Planverfahren weitergeführt wurden, da das Bürgerbegehren hier keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Im Weiteren berichtet er, dass Anregungen und Bedenken in der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nicht vorgebracht wurden, sodass sich das weitere Verfahren nach den jeweiligen Beschlüssen richtet.