Bgm. Uphoff verweist zunächst darauf, dass
die vorgenannten Planverfahren weitergeführt wurden, da das Bürgerbegehren hier
keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Im Weiteren berichtet er, dass
Anregungen und Bedenken in der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nicht vorgebracht
wurden, sodass sich das weitere Verfahren nach den jeweiligen Beschlüssen
richtet.