Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2

Mit 17 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen beschließt der Rat:

 

„Dem Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Sassenberg vom 10.08.2012, den Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 14.06.2012 -Pkt. 5 d. N.-, den Bebauungsplan „Stadtmitte“ – Erweiterung – aufzustellen, aufzuheben, wird nicht entsprochen.

 

Der nach § 26 Abs. 6 Satz 2 GO NRW durchzuführende Bürgerentscheid findet am 18.11.2012 statt.“


Auf der Grundlage der Vorlage vom 06.09.2012, die den Ratsmitgliedern ebenfalls vorliegt, hält der Bürgermeister fest, dass nach dem vorhergehenden Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Bürgerinitiative Sassenberg vom 10.08.2012 seitens des Rates zu entscheiden sei, ob dem Bürgerbegehren entsprochen werde. Unter Berücksichtigung der aktuellen Beschlusslage des Infrastrukturausschusses sollte dem Bürgerbegehren nicht entsprochen werden. Als Termin für die Durchführung eines Bürgerentscheides sollte in Anbetracht der notwendigen Vorlaufzeit der 18.11.2012 festgesetzt werden.