Der Rat beschließt sodann
einstimmig:
„Das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative
Sassenberg vom 10.08.2012 mit dem Ziel der Durchführung eines Bürgerentscheides
zur Frage
,Soll der Beschluss des Infrastrukturausschusses
des Rates der Stadt Sassenberg vom 14.06.2012 -Pkt. 5 d. N.-, den Bebauungsplan
„Stadtmitte“ – Erweiterung – aufzustellen, aufgehoben werden?´
ist zulässig.“
Zunächst verliest der Bürgermeister die
den Ratsmitgliedern zugegangene Vorlage vom 05.09.2012 im Wortlaut. Es wird
festgehalten, dass die Voraussetzungen nach der Gemeindeordnung NRW gegeben
seien und das Bürgerbegehren zulässig sei.
Weiter führt der Bürgermeister aus, dass
die FDP-Fraktion in der heutigen Sitzung nicht vertreten sei. Seitens der
FDP-Fraktion sei er daher gebeten worden, eine Stellungnahme der FDP-Fraktion
zum Bürgerbegehren bekannt zu geben. Die entsprechende Stellungnahme wird
sodann vom Bürgermeister vorgelesen und ist als Anlage 1 dieser Niederschrift
beigefügt.