Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, dem Rat nachfolgenden Beschluss vorzuschlagen:

 

Der Bebauungsplan ‚Osteresch’ – 1. vereinfachte Änderung – vom Februar 2012 wird gem. § § 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW S. 685/SGV. NRW 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 


Von der Verwaltung wird auf das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren eingegangen. Hingewiesen wird darauf, dass Anregungen und Bedenken nicht vorgetragen worden seien.