Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Bei zehn Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen ergeht nachfolgender Beschluss:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu den Allgemeinen Planungsabsichten des Landkreises Osnabrück gem. Schreiben vom 19.03.212 zum Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osnabrück 2004, Teilfortschreibung Bereich Energie 2012 wird wie folgt Stellung genommen:

 

-            Im unmittelbaren Grenzverlauf zwischen dem Landkreis Osnabrück und dem Kreis Warendorf – Gemeindegebiet der Stadt Sassenberg – sinngemäß Kartendarstellung die Suchräume 40, 41 und 42 für die Ausweisung von Vorrangstandorten für die Windenergiegewinnung ausgewiesen. Die zeichnerische Darstellung zeigt, dass im Gegensatz zu den Restriktionsbereichen aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung im Landkreis Osnabrück, im Bereich des Stadtgebietes Sassenberg – Ortslage Füchtorf – keine Abstandwerte ermittelt und berücksichtigt worden sind. Diese Abstandsflächen/Abstandwerte sind zu ermitteln und nachzutragen. Entsprechende Auswirkungen auf die dargestellten Suchräume sind auszuführen und ggf. in ihrer Darstellung zurückzuführen. Grundannahme zur Abstandsregelung sollte die Darstellung einer 800,00 m Abstandszonierung zu jeglicher Wohnbebauung im Außenbereich dargestellt werden.

 

In diesem Zusammenhang wird auf die Beratungen und Beschlussfassungen der Stadt Sassenberg zur Fortschreibung des Regionalplanes – Teilabschnitt Münsterland – im Jahre 2011 verwiesen. Hierzu sind seitens einer Vielzahl von Bad Laerer Bürgerinnen und Bürger Eingaben zur vormals geplanten Erweiterung der Windvorrangfläche WAF 03 in der Bauerschaft Elve vorgetragen worden.

 

-            Der in der Planunterlage des Landkreises Osnabrück dargestellte Suchraum Nr. 41 grenzt unmittelbar an dem kulturhistorisch bedeutenden Landschaftsraum um die Doppelschlossanlage Harkotten, welches als Baudenkmal ausgewiesen ist an. Die entsprechenden Auswirkungen auch auf den kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftsraum sowie das Baudenkmal Doppelschlossanlage Harkotten sind zu ermitteln. Die Darstellung des Suchraumes ist ggf. zu reduzieren bzw. aufzuheben.“

 

 


Von der Verwaltung wird eingehend auf das Schreiben des Landkreises Osnabrück vom 19.03.2012 und die allgemeinen Planungsabsichten zur Teilfortschreibung des Raumordnungsprogramms anhand von vorbereitetem Kartenmaterial eingegangen. Die 500,00m bzw. 800,00 m Abstände zu Wohngebäuden im Außenbereich Füchtorf werden erläutert.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass der Beschluss des Infrastrukturausschusses am 10.05.2012 auch den Nachbarkommunen Glandorf und Bad Laer im Rahmen der Abgabe der Stellungnahme an den Landkreis Osnabrück zum 15.05.2012 zugeleitet werden sollte. Weiter wird vom Vorsitzenden ausgeführt, dass mit den Nachbarkommunen zukünftig diesbezügliche Abstimmungsgespräche zu einer weiteren planerischen Entwicklung insbesondere zu den ausgewiesenen Suchräumen 40 und 41 erfolgen sollten.

 

Am. Ostholt führt aus, dass seines Erachtens auch ein Hinweis gegeben werden sollte zur Erweiterung von Gewerbeflächen im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes Teilabschnitt „Münsterland“ Richtung Kläranlage Füchtorf. Darüber hinaus sollte seines Erachtens grundsätzlich eine 800,00 m Abstandszonierung insbesondere hinsichtlich der Doppelschlossanlage Harkotten eingeplant werden. Auch sollte das Kulturdenkmal „Dreiländereck“ bei der Beratung um die Abstandszonierungen zukünftig Berücksichtigung finden. Dieses wird vom Am. Hölscher unterstützt.

 

Am. Wöstmann geht auf die bisherigen Diskussionen zu Abstandszonierungen im Rahmen der Beratungen zur Stellungnahme der Fortschreibung des Regionalplanes Teilabschnitt „Münsterland“ ein und gibt hierzu eingehende Erläuterungen. In diesem Zusammenhang wird von Am. Heseker darauf verwiesen, dass bei Ausweisung von Windvorrangflächen grenzüberschreitend mit den Kommunen Bad Laer und Glandorf Überlegungen angestellt werden sollten.