Bei zehn Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen
ergeht nachfolgender Beschluss:
„Dem Infrastrukturausschuss wird
empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Zu den Allgemeinen Planungsabsichten des
Landkreises Osnabrück gem. Schreiben vom 19.03.212 zum Regionalen
Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osnabrück 2004, Teilfortschreibung
Bereich Energie 2012 wird wie folgt Stellung genommen:
-
Im unmittelbaren
Grenzverlauf zwischen dem Landkreis Osnabrück und dem Kreis Warendorf –
Gemeindegebiet der Stadt Sassenberg – sinngemäß Kartendarstellung die Suchräume
40, 41 und 42 für die Ausweisung von Vorrangstandorten für die
Windenergiegewinnung ausgewiesen. Die zeichnerische Darstellung zeigt, dass im
Gegensatz zu den Restriktionsbereichen aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung im
Landkreis Osnabrück, im Bereich des Stadtgebietes Sassenberg – Ortslage
Füchtorf – keine Abstandwerte ermittelt und berücksichtigt worden sind. Diese
Abstandsflächen/Abstandwerte sind zu ermitteln und nachzutragen. Entsprechende
Auswirkungen auf die dargestellten Suchräume sind auszuführen und ggf. in ihrer
Darstellung zurückzuführen. Grundannahme zur Abstandsregelung sollte die
Darstellung einer 800,00 m Abstandszonierung zu jeglicher Wohnbebauung im
Außenbereich dargestellt werden.
In diesem Zusammenhang wird auf die
Beratungen und Beschlussfassungen der Stadt Sassenberg zur Fortschreibung des
Regionalplanes – Teilabschnitt Münsterland – im Jahre 2011 verwiesen. Hierzu
sind seitens einer Vielzahl von Bad Laerer Bürgerinnen und Bürger Eingaben zur
vormals geplanten Erweiterung der Windvorrangfläche WAF 03 in der Bauerschaft
Elve vorgetragen worden.
-
Der in der
Planunterlage des Landkreises Osnabrück dargestellte Suchraum Nr. 41 grenzt
unmittelbar an dem kulturhistorisch bedeutenden Landschaftsraum um die
Doppelschlossanlage Harkotten, welches als Baudenkmal ausgewiesen ist an. Die
entsprechenden Auswirkungen auch auf den kulturhistorisch bedeutsamen
Landschaftsraum sowie das Baudenkmal Doppelschlossanlage Harkotten sind zu
ermitteln. Die Darstellung des Suchraumes ist ggf. zu reduzieren bzw.
aufzuheben.“
Von der Verwaltung wird eingehend auf das
Schreiben des Landkreises Osnabrück vom
Der Vorsitzende führt aus, dass der
Beschluss des Infrastrukturausschusses am
Am. Ostholt führt aus, dass seines
Erachtens auch ein Hinweis gegeben werden sollte zur Erweiterung von
Gewerbeflächen im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes Teilabschnitt
„Münsterland“ Richtung Kläranlage Füchtorf. Darüber hinaus sollte seines
Erachtens grundsätzlich eine 800,00 m Abstandszonierung insbesondere
hinsichtlich der Doppelschlossanlage Harkotten eingeplant werden. Auch sollte
das Kulturdenkmal „Dreiländereck“ bei der Beratung um die Abstandszonierungen
zukünftig Berücksichtigung finden. Dieses wird vom Am. Hölscher unterstützt.
Am. Wöstmann geht auf die bisherigen
Diskussionen zu Abstandszonierungen im Rahmen der Beratungen zur Stellungnahme
der Fortschreibung des Regionalplanes Teilabschnitt „Münsterland“ ein und gibt
hierzu eingehende Erläuterungen. In diesem Zusammenhang wird von Am. Heseker
darauf verwiesen, dass bei Ausweisung von Windvorrangflächen
grenzüberschreitend mit den Kommunen Bad Laer und Glandorf Überlegungen
angestellt werden sollten.