Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Nach kurzer weiterer Diskussion ergeht bei 11 ja- Stimmen und zwei Enthaltungen nachfolgender Beschluss:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, dem Rat nachfolgenden Beschluss vorzuschlagen:

 

Der Antrag eines Grundstückeigentümers zur Reduzierung des nordwestlichen Erweiterungsbereiches der Windvorrangfläche WAF 04 (Gröblingen/Twillingen) wird abgelehnt. Es verbleibt bei der Darstellung der Erweiterungsfläche wie im Plan der Fraktionen vom heutigen Tage dargestellt.“

 

Weiter ergeht zum CDU-Antrag bei 5 ja-Stimmen, 5 nein-Stimmen und 3 Enthaltungen nachfolgender ablehnender Beschluss:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, dem Rat nachfolgenden Beschluss vorzuschlagen:

 

Die vormals vorgesehene Erweiterung der Windvorrangflächen 5a wird gestrichen.“

 

Dieser Beschluss ergeht abstimmungsneutral an den Infrastrukturausschuss am 07.06.2011.

 

Weiter ergeht bei 12 ja-Stimmen und 1 Enthaltung nachfolgender Beschluss:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, dem Rat nachfolgenden Beschluss vorzuschlagen:

 

Zur Fortschreibung des Regionalplanes Teilabschnitt ‚Münsterland’ gem. Erarbeitungsbeschluss des Regionalrates vom 20.09.2010 und basierend auf die Entwurfsunterlagen Stand: 20.09.20210 –zeichnerische Darstellungen/Erläuterungskarten und Umweltbericht wird wie folgt gefasst:

 

Seitens der Stadt Sassenberg werden zu den textlichen Darlegungen vom 20.09.2010 sowie zum Umweltbericht vom 20.07.2010 keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

1.

Zur Ausweisung der Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) erfolgt folgende Stellungnahme:

 

                        Ortslage Füchtorf

 

Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)

 

Den Darstellungen des Allgemeinen Siedlungsbereiches 6 wird zugestimmt. Für die ASB-Ausweisungen 5, 7 und 8 erfolgt eine Streichung zu Gunsten der Auffüllung des ASB zwischen der Sassenberger Straße und der Umgehungsstraße im Zuge der B 475.

 

Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB)

 

Dem Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich Erweiterung des Gewerbegebietes Osteresch Richtung Kläranlage Füchtorf wird zugestimmt.

 

Die Änderung sind in den Anlage 1 gekennzeichnet.“

 

Zur Ausweisung von Windenergievorrangflächen ergeht bei 8 ja-Stimmen und 5 Enthaltungen nachfolgender Beschluss:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wir empfohlen, dem Rat nachfolgenden Beschluss vorzuschlagen:

 

Regenerative Energien – Windkraftanlagen

 

In Ergänzung des Entwurfes zur Fortschreibung des Regionalplanes wird aufgrund der Diskussion um die Förderung und Ausweitung von regenerativen Energien in den Ortslagen Sassenberg und Füchtorf eine zusätzliche Erweiterung der bereits bekannten Windvorrangflächen WAF 03 und WAF 04 sowie die Ausweisung zusätzlicher bislang im Regionalplan bzw. im Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg nicht enthaltener Vorranggebiete beantragt:

 

Es handelt sich hierbei um die nachfolgend aufgeführten Flächen:

 

Ortslage Füchtorf

 

Erweiterung der Windvorrangfläche WAF 03 (Ziffer 2) – nördlich des Osterdünenweg-

 

Erweiterung der Vorrangfläche WAF 04 nach Norden bzw. Osten bis an die B 475 (Ziffer 3)

 

Neuausweisung einer Vorrangfläche Twillingen (Ziffer 4).

 

Die Vorrangflächen sind in der Anlage 2 gekennzeichnet.“

 

 

 


Von der Verwaltung wird anhand von vorbereitetem Kartenmaterials auf die Beratungen in der Sitzung des Ortsausschusses Füchtorf am 28.03.2011 – Pkt. 2 d. N. – und des Infrastrukturausschusses am 31.03.2011 – Pkt. 3 d. N. – eingegangen. Einzelaspekte hinsichtlich der Ausweisung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sowie Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) für den Bereich der Ortslage Füchtorf werden erläutert.

 

Von Bgm. Uphoff wird in diesem Zusammenhang auf die Eingabe eines Anliegers zur Erweiterung des GIB „Osteresch“ eingegangen. Die Eingabe betreffe die Möglichkeit der betrieblichen Einschränkungen bei Zulassung eines betriebsbedingten zukünftigen Wohnens. Erläutert wird von Bgm. Uphoff hierzu, dass eine Entscheidung zum betriebsbedingten Wohnen jedoch frühestens auf der  Ebene der Flächennutzungsplanung bzw. der Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen könne. Ergänzend wird von Am. Oertker ausgeführt, dass er es als sehr positiv ansehe, dass seitens der Bezirksregierung Münster eine Verlagerung des Allgemeinen Siedlungsbereiches südlich anschließend an den Bebauungsplanbereich „Sassenberger Straße“ erfolgen könne. Hierzu werden von ihm nähere Erläuterungen gegeben.

 

Weiter wird von der Verwaltung auf die bereits in den vorgenannten Sitzungen erfolgten Beratungen zur Ausweisung von Windenergievorrangflächen für den Bereich Füchtorf eingegangen. Anhand von vorbereitetem Kartenmaterial werden die Einzelbereiche erläutert. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Bereich des Füchtorfer Moores auf Grund der Ausweisung des Naturschutzgebietes für die Ansiedlung von Windenergieanlagen tabu sei.

 

Bgm. Uphoff geht nun auf die Beratung in den Fraktionen ein. Hierzu wird neues Kartenmaterial mit der Darstellung der überarbeiteten/reduzierten Vorrangflächen für Windenergieanlagen vorgestellt. Auf die Eingabe eines Grundstücksnachbarn hinsichtlich der Erweiterung der Vorrangfläche WAF 04 sowie der Vorlage einer Vielzahl von Grundstückswünschen für Windenergieanlagen wird hingewiesen. Hierzu werden auch hinsichtlich der im Plan ausgewiesene Erweiterung nördlich der Ravensberger Straße (Grüneintragung) gemäß Antrag vom 16.03.2011 eingehende Erläuterungen gegeben.

 

Im Anschluss an die Vorstellung der Planunterlagen wird von Am. Büdenbender auf die seines Erachtens positiven Auswirkungen der Streichung des Großteils der Windvorrangfläche 2 (Wächterort) sowie 5a (Twillingen) eingegangen.

 

Am. Von Ketteler führt aus, dass seines Erachtens zwar die Reduzierung sowie die Streichung der ursprünglichen Vorrangflächen 2 und 3 nachzuvollziehen seien. Auf den Bereich 5a sollte jedoch nicht verzichtet werden. Hierzu werden von ihm nähere Erläuterungen gegeben.

 

Der Vorsitzende und Am. Oertker betonen, dass sie grundsätzlich für eine maßvolle Erweiterung von Windenergievorrangflächen seien. Die Möglichkeit der Schaffung von Bürgerwindparks unter Berücksichtigung der landschaftlichen und immissionstechnischen Belange wird eingegangen.

 

Am. Wöstmann betont, dass seines Erachtens auch über die Aufllösung einer Höhenbegrenzung nachgedacht werden müsse. Der Vorsitzende betont hierzu, dass dieses nicht im Rahmen der Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplanes folgen könne. Dieses sei der zukünftigen Flächennutzungsplanung vorbehalten. Bgm. Uphoff merkt in diesem Zusammenhang an, dass sich die Einrichtung eines Bürgerwindparkes jedoch dem Planungsrecht entziehe. Die Einrichtung eines Bürgerwindparkes könne hiermit jedoch nur als Appell an die Füchtorfer Bürgerinnen und Bürger verstanden werden.

 

Am. Ostholt geht auf die Grundlagen der Planung ein und betont, dass seines Erachtens auch zukünftig ein 500 Meter Abstandsradius eingehalten werden sollte. Insofern sei die in den Planunterlagen in grün dargestellte Antragsfläche vom 16.03.2011 zu streichen, da hier die Abstände nicht eingehalten werden können.

 

Im Verlauf der weiteren Diskussion wird vom Vorsitzenden ausgeführt, dass nach den ihm bekannten Zahlen bereits im Jahre 2009 53 % der Energie für den Bereich der Stadt Sassenberg aus erneuerbaren Energien geschöpft worden sei. Hierzu werden von ihm sowie von Am. Möllenbeck nähere Erläuterungen gegeben.

 

Auf Antrag von Am. Ostholt wird die Sitzung des Ortsausschusses nun bei 10 ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen für eine Besprechung der Fraktionen unterbrochen.

 

Im Anschluss an die Fraktionssitzung wird den Zuschauern die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Dieses erfolgt insbesondere durch Herrn Hörstkamp für die Windvorrangfläche 5a, sowie von Herrn Fischer für die Erweiterung der Windvorrangfläche WAF 03.

 

Nach dem die Sitzung nunmehr wieder einberufen worden ist, formuliert Am. Von Ketteler einen CDU-Antrag zum Erhalt der ehemals vorgesehenen Windvorrangfläche 5a. Am. Oertker betont in diesem Zusammenhang, dass die Ortslage Füchtorf nicht von allen Seiten durch Windvorrangflächen eingeschnürt werden sollte. Am. Jansen führt hierzu aus, dass seines Erachtens die Investitionen gefördert werden sollten und zusätzliche Windenergieanlagen keine Einschränkungen darstellen.