Nach kurzer weiterer Diskussion ergeht bei
11 ja- Stimmen und zwei Enthaltungen nachfolgender Beschluss:
„Dem
Infrastrukturausschuss wird empfohlen, dem Rat nachfolgenden Beschluss
vorzuschlagen:
Der Antrag eines
Grundstückeigentümers zur Reduzierung des nordwestlichen Erweiterungsbereiches
der Windvorrangfläche WAF 04 (Gröblingen/Twillingen) wird abgelehnt. Es
verbleibt bei der Darstellung der Erweiterungsfläche wie im Plan der Fraktionen
vom heutigen Tage dargestellt.“
Weiter ergeht zum
CDU-Antrag bei 5 ja-Stimmen, 5 nein-Stimmen und 3 Enthaltungen nachfolgender
ablehnender Beschluss:
„Dem
Infrastrukturausschuss wird empfohlen, dem Rat nachfolgenden Beschluss
vorzuschlagen:
Die vormals vorgesehene
Erweiterung der Windvorrangflächen 5a wird gestrichen.“
Dieser Beschluss ergeht
abstimmungsneutral an den Infrastrukturausschuss am 07.06.2011.
Weiter ergeht bei 12
ja-Stimmen und 1 Enthaltung nachfolgender Beschluss:
„Dem
Infrastrukturausschuss wird empfohlen, dem Rat nachfolgenden Beschluss
vorzuschlagen:
Zur Fortschreibung des Regionalplanes
Teilabschnitt ‚Münsterland’ gem. Erarbeitungsbeschluss des Regionalrates vom
20.09.2010 und basierend auf die Entwurfsunterlagen Stand: 20.09.20210
–zeichnerische Darstellungen/Erläuterungskarten und Umweltbericht wird wie
folgt gefasst:
Seitens der Stadt Sassenberg werden zu den
textlichen Darlegungen vom 20.09.2010 sowie zum Umweltbericht vom 20.07.2010
keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
1.
Zur Ausweisung der Allgemeinen
Siedlungsbereich (ASB) erfolgt folgende Stellungnahme:
Ortslage Füchtorf
Allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB)
Den Darstellungen des Allgemeinen
Siedlungsbereiches 6 wird zugestimmt. Für die ASB-Ausweisungen 5, 7 und 8
erfolgt eine Streichung zu Gunsten der Auffüllung des ASB zwischen der
Sassenberger Straße und der Umgehungsstraße im Zuge der B 475.
Gewerbe- und
Industrieansiedlungsbereich (GIB)
Dem Gewerbe- und
Industrieansiedlungsbereich Erweiterung des Gewerbegebietes Osteresch Richtung
Kläranlage Füchtorf wird zugestimmt.
Die Änderung sind in
den Anlage 1 gekennzeichnet.“
Zur Ausweisung von
Windenergievorrangflächen ergeht bei 8 ja-Stimmen und 5 Enthaltungen
nachfolgender Beschluss:
„Dem Infrastrukturausschuss wir empfohlen,
dem Rat nachfolgenden Beschluss vorzuschlagen:
Regenerative
Energien – Windkraftanlagen
In Ergänzung des Entwurfes zur
Fortschreibung des Regionalplanes wird aufgrund der Diskussion um die Förderung
und Ausweitung von regenerativen Energien in den Ortslagen Sassenberg und
Füchtorf eine zusätzliche Erweiterung der bereits bekannten Windvorrangflächen
WAF 03 und WAF 04 sowie die Ausweisung zusätzlicher bislang im Regionalplan
bzw. im Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg nicht enthaltener
Vorranggebiete beantragt:
Es handelt sich
hierbei um die nachfolgend aufgeführten Flächen:
Ortslage Füchtorf
Erweiterung der Windvorrangfläche WAF 03
(Ziffer 2) – nördlich des Osterdünenweg-
Erweiterung der Vorrangfläche WAF 04 nach
Norden bzw. Osten bis an die B 475 (Ziffer 3)
Neuausweisung einer Vorrangfläche
Twillingen (Ziffer 4).
Die Vorrangflächen sind in der Anlage 2
gekennzeichnet.“
Von der Verwaltung wird anhand von
vorbereitetem Kartenmaterials auf die Beratungen in der Sitzung des
Ortsausschusses Füchtorf am 28.03.2011 – Pkt. 2 d. N. – und des
Infrastrukturausschusses am 31.03.2011 – Pkt. 3 d. N. – eingegangen.
Einzelaspekte hinsichtlich der Ausweisung von Allgemeinen Siedlungsbereichen
(ASB) sowie Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) für den Bereich
der Ortslage Füchtorf werden erläutert.
Von Bgm. Uphoff wird in diesem
Zusammenhang auf die Eingabe eines Anliegers zur Erweiterung des GIB
„Osteresch“ eingegangen. Die Eingabe betreffe die Möglichkeit der betrieblichen
Einschränkungen bei Zulassung eines betriebsbedingten zukünftigen Wohnens.
Erläutert wird von Bgm. Uphoff hierzu, dass eine Entscheidung zum betriebsbedingten
Wohnen jedoch frühestens auf der Ebene
der Flächennutzungsplanung bzw. der Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen
könne. Ergänzend wird von Am. Oertker ausgeführt, dass er es als sehr positiv
ansehe, dass seitens der Bezirksregierung Münster eine Verlagerung des Allgemeinen
Siedlungsbereiches südlich anschließend an den Bebauungsplanbereich
„Sassenberger Straße“ erfolgen könne. Hierzu werden von ihm nähere
Erläuterungen gegeben.
Weiter wird von der Verwaltung auf die
bereits in den vorgenannten Sitzungen erfolgten Beratungen zur Ausweisung von
Windenergievorrangflächen für den Bereich Füchtorf eingegangen. Anhand von
vorbereitetem Kartenmaterial werden die Einzelbereiche erläutert. Der
Vorsitzende weist darauf hin, dass der Bereich des Füchtorfer Moores auf Grund
der Ausweisung des Naturschutzgebietes für die Ansiedlung von
Windenergieanlagen tabu sei.
Bgm. Uphoff geht nun auf die Beratung in
den Fraktionen ein. Hierzu wird neues Kartenmaterial mit der Darstellung der
überarbeiteten/reduzierten Vorrangflächen für Windenergieanlagen vorgestellt.
Auf die Eingabe eines Grundstücksnachbarn hinsichtlich der Erweiterung der
Vorrangfläche WAF 04 sowie der Vorlage einer Vielzahl von Grundstückswünschen
für Windenergieanlagen wird hingewiesen. Hierzu werden auch hinsichtlich der im
Plan ausgewiesene Erweiterung nördlich der Ravensberger Straße (Grüneintragung)
gemäß Antrag vom 16.03.2011 eingehende Erläuterungen gegeben.
Im Anschluss an die Vorstellung der
Planunterlagen wird von Am. Büdenbender auf die seines Erachtens positiven
Auswirkungen der Streichung des Großteils der Windvorrangfläche 2 (Wächterort)
sowie 5a (Twillingen) eingegangen.
Am. Von Ketteler führt aus, dass seines
Erachtens zwar die Reduzierung sowie die Streichung der ursprünglichen
Vorrangflächen 2 und 3 nachzuvollziehen seien. Auf den Bereich 5a sollte jedoch
nicht verzichtet werden. Hierzu werden von ihm nähere Erläuterungen gegeben.
Der Vorsitzende und Am. Oertker betonen, dass
sie grundsätzlich für eine maßvolle Erweiterung von Windenergievorrangflächen
seien. Die Möglichkeit der Schaffung von Bürgerwindparks unter Berücksichtigung
der landschaftlichen und immissionstechnischen Belange wird eingegangen.
Am. Wöstmann betont, dass seines Erachtens
auch über die Aufllösung einer Höhenbegrenzung nachgedacht werden müsse. Der
Vorsitzende betont hierzu, dass dieses nicht im Rahmen der Stellungnahme zur
Fortschreibung des Regionalplanes folgen könne. Dieses sei der zukünftigen
Flächennutzungsplanung vorbehalten. Bgm. Uphoff merkt in diesem Zusammenhang
an, dass sich die Einrichtung eines Bürgerwindparkes jedoch dem Planungsrecht
entziehe. Die Einrichtung eines Bürgerwindparkes könne hiermit jedoch nur als
Appell an die Füchtorfer Bürgerinnen und Bürger verstanden werden.
Am. Ostholt geht auf die Grundlagen der
Planung ein und betont, dass seines Erachtens auch zukünftig ein 500 Meter
Abstandsradius eingehalten werden sollte. Insofern sei die in den
Planunterlagen in grün dargestellte Antragsfläche vom 16.03.2011 zu streichen,
da hier die Abstände nicht eingehalten werden können.
Im Verlauf der weiteren Diskussion wird
vom Vorsitzenden ausgeführt, dass nach den ihm bekannten Zahlen bereits im
Jahre 2009 53 % der Energie für den Bereich der Stadt Sassenberg aus
erneuerbaren Energien geschöpft worden sei. Hierzu werden von ihm sowie von Am.
Möllenbeck nähere Erläuterungen gegeben.
Auf Antrag von Am. Ostholt wird die Sitzung
des Ortsausschusses nun bei 10 ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen für eine Besprechung
der Fraktionen unterbrochen.
Im Anschluss an die Fraktionssitzung wird
den Zuschauern die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Dieses erfolgt
insbesondere durch Herrn Hörstkamp für die Windvorrangfläche 5a, sowie von
Herrn Fischer für die Erweiterung der Windvorrangfläche WAF 03.
Nach dem die Sitzung nunmehr wieder
einberufen worden ist, formuliert Am. Von Ketteler einen CDU-Antrag zum Erhalt
der ehemals vorgesehenen Windvorrangfläche 5a. Am. Oertker betont in diesem
Zusammenhang, dass die Ortslage Füchtorf nicht von allen Seiten durch
Windvorrangflächen eingeschnürt werden sollte. Am. Jansen führt hierzu aus,
dass seines Erachtens die Investitionen gefördert werden sollten und
zusätzliche Windenergieanlagen keine Einschränkungen darstellen.