Sitzung: 30.05.2011 Ortsausschuss Füchtorf
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/121/2011
Einstimmiger Beschluss:
„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen
nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Beschluss des Infrastrukturausschusses
des Rates der Stadt Sassenberg vom 21.01.2010 –Pkt. 5 d. N.- zur 33. Änderung
des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Ausweisung einer Sonderbaufläche
gem. § 11 Abs. 2 BauN VO mit der Zweckbestimmung „Landschaftsorientierte
Freizeit und Erholung“ (Restauration, Hofladen, Ferienwohnen) mit angrenzender
Grünfläche/Aktionsfläche wird aufgehoben.“
Weiter ergeht nachfolgender einstimmiger
Beschluss:
„Dem Infrastrukturausschuss wir empfohlen
nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Beschluss des Infrastrukturausschusses
des Rates der Stadt Sassenberg vom 21.01.2010 –Pkt. 6 d. N.- zum Bebauungsplan
‚Sondergebiet landschaftsorientierte Freizeit und Erholung Tüsken de Eeken’
hinsichtlich der Ausweisung eines Sondergebietes gem. § 11 Abs. 2 BauN VO mit
der Zweckbestimmung ‚Landschaftsorientierte Freizeit und Erholung’
(Restauration, Hofladen, Ferienwohnen) mit angrenzender
Grünfläche/Aktionsfläche wird aufgehoben.“
Der
Ausschuss ist sich nun dahingehend einig, die Tagesordnungspunkte 3 und 4 auf
Grund des identischen Planungsinhaltes gemeinsam zu behandeln.
Von der Verwaltung wird auf den bisherigen
Planungsstand für die vorgenannten Verfahren eingegangen. Auf die letztmalige
Aufforderung vom 14.04.2011 zur Vorlage einer verbindlichen, schriftlichen
Erklärung zur Fortführung des Planverfahrens seitens des Grundstückseigentümers
wird hingewiesen. Hierzu werden ebenfalls nähere Erläuterungen gegeben.
Bgm. Uphoff führt aus, dass mit Schreiben
vom 22.05.2011 (Eingang Stadt Sassenberg 24.05.2011) seitens des
Grundstückseigentümers darauf hingewiesen worden sei, dass die Planungen bis
auf Weiteres ruhen bzw. gestrichen werden sollten.
Am. Oertker bedankt sich bei der
Verwaltung für die bisher geleisteten Planungsarbeiten und führt aus, dass
seines Erachtens auf Grund der vorgetragenen Sachlage die gesamte Planung
zurück geführt werden sollte.