Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss:

 

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 21.01.2010 –Pkt. 5 d. N.- zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Ausweisung einer Sonderbaufläche gem. § 11 Abs. 2 BauN VO mit der Zweckbestimmung „Landschaftsorientierte Freizeit und Erholung“ (Restauration, Hofladen, Ferienwohnen) mit angrenzender Grünfläche/Aktionsfläche wird aufgehoben.“

 

Weiter ergeht nachfolgender einstimmiger Beschluss:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wir empfohlen nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 21.01.2010 –Pkt. 6 d. N.- zum Bebauungsplan ‚Sondergebiet landschaftsorientierte Freizeit und Erholung Tüsken de Eeken’ hinsichtlich der Ausweisung eines Sondergebietes gem. § 11 Abs. 2 BauN VO mit der Zweckbestimmung ‚Landschaftsorientierte Freizeit und Erholung’ (Restauration, Hofladen, Ferienwohnen) mit angrenzender Grünfläche/Aktionsfläche wird aufgehoben.“

 


 Der Ausschuss ist sich nun dahingehend einig, die Tagesordnungspunkte 3 und 4 auf Grund des identischen Planungsinhaltes gemeinsam zu behandeln.

 

Von der Verwaltung wird auf den bisherigen Planungsstand für die vorgenannten Verfahren eingegangen. Auf die letztmalige Aufforderung vom 14.04.2011 zur Vorlage einer verbindlichen, schriftlichen Erklärung zur Fortführung des Planverfahrens seitens des Grundstückseigentümers wird hingewiesen. Hierzu werden ebenfalls nähere Erläuterungen gegeben.

 

Bgm. Uphoff führt aus, dass mit Schreiben vom 22.05.2011 (Eingang Stadt Sassenberg 24.05.2011) seitens des Grundstückseigentümers darauf hingewiesen worden sei, dass die Planungen bis auf Weiteres ruhen bzw. gestrichen werden sollten.

 

Am. Oertker bedankt sich bei der Verwaltung für die bisher geleisteten Planungsarbeiten und führt aus, dass seines Erachtens auf Grund der vorgetragenen Sachlage die gesamte Planung zurück geführt werden sollte.