Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Einstimmiger Beschluss:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Ströätken’ wird gem. § 13 BauGB hinsichtlich der Herausnahme der Fläche zur Anpflanzung von bodenständigen Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen am östlichen Rand der Erschließungsanlage An den Kuhlen sowie der geringfügigen Korrektur der Straßenführung in Höhe der Besitzung Ströätken 10 geändert. Die Änderungen sind in der Anlage 3 dargestellt.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Planentwurf zu fertigen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

 


Von der Verwaltung wird auf die Beratungen zum endgültigen Ausbau der Straße An den Kuhlen in der Sitzung des Ortsausschusses Füchtorf am 28.03.2011  - Pkt. 6 d. N. – und die hieraus resultierenden Änderungspunkte für den Bebauungsplan „Ströätken“ verwiesen.