Sitzung: 30.05.2011 Ortsausschuss Füchtorf
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/118/2011
Einstimmiger Beschluss:
„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen,
nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
‚Ströätken’ wird gem. § 13 BauGB hinsichtlich der Herausnahme der Fläche zur
Anpflanzung von bodenständigen Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
am östlichen Rand der Erschließungsanlage An den Kuhlen sowie der geringfügigen
Korrektur der Straßenführung in Höhe der Besitzung Ströätken 10 geändert. Die
Änderungen sind in der Anlage 3 dargestellt.
Das Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Planentwurf zu fertigen. Auf
die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird
verzichtet, da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf die Beratungen
zum endgültigen Ausbau der Straße An den Kuhlen in der Sitzung des
Ortsausschusses Füchtorf am 28.03.2011 -
Pkt. 6 d. N. – und die hieraus resultierenden Änderungspunkte für den
Bebauungsplan „Ströätken“ verwiesen.