Sitzung: 30.05.2011 Ortsausschuss Füchtorf
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/117/2011
Einstimmiger Beschluss:
„Dem
Infrastrukturausschuss wird empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
‚Sassenberger Straße’ wird gem. § 13 BauGB hinsichtlich der Streichung der
Festsetzung ‚landwirtschaftliche Wegefläche’ (L) für das im
Bebauungsplanbereich dargestellte Teilstück der Mitberstraße geändert. Die
Änderung ist in der Anlage 4 dargestellt.
Das Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Planentwurf zu fertigen. Auf
die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird
verzichtet, da es sich bei der Korrektur im Bereich der öffentlichen
Verkehrsfläche der Mitberstraße nicht um einen städtebauliche erheblichen
Eingriff in den Bebauungsplan handelt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf die
Kennzeichnung der Mitberstraße als „landwirtschaftliche Wegefläche“ (L) verwiesen.
Auf die Frage von Am. von Ketteler nach evtl. zu erwartenden Einschränkungen
für den landwirtschaftlichen Verkehr nach Streichung der Zweckbestimmung wird
von Bgm. Uphoff ausgeführt, dass dieses nicht der Fall sei. Die Streichung sei
für einen zukünftigen Endausbau erforderlich. Auf die Beitragspflicht wird
eingegangen.
Auf die Frage von Am. Wöstmann ob
zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen worden sei mit dem südlich angrenzenden
Raiffeisenmarkt wird dieses von Bgm. Uphoff dahingehend bejaht, dass der
Raiffeisenmarkt bereits vor Wochen schriftlich über die beabsichtigte
Bebauungsplanänderung informiert worden sei.