Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Einstimmiger Beschluss:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Sassenberger Straße’ wird gem. § 13 BauGB hinsichtlich der Streichung der Festsetzung ‚landwirtschaftliche Wegefläche’ (L) für das im Bebauungsplanbereich dargestellte Teilstück der Mitberstraße geändert. Die Änderung ist in der Anlage 4 dargestellt.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Planentwurf zu fertigen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da es sich bei der Korrektur im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche der Mitberstraße nicht um einen städtebauliche erheblichen Eingriff in den Bebauungsplan handelt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

 


Von der Verwaltung wird auf die Kennzeichnung der Mitberstraße als „landwirtschaftliche Wegefläche“ (L) verwiesen. Auf die Frage von Am. von Ketteler nach evtl. zu erwartenden Einschränkungen für den landwirtschaftlichen Verkehr nach Streichung der Zweckbestimmung wird von Bgm. Uphoff ausgeführt, dass dieses nicht der Fall sei. Die Streichung sei für einen zukünftigen Endausbau erforderlich. Auf die Beitragspflicht wird eingegangen.

 

Auf die Frage von Am. Wöstmann ob zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen worden sei mit dem südlich angrenzenden Raiffeisenmarkt wird dieses von Bgm. Uphoff dahingehend bejaht, dass der Raiffeisenmarkt bereits vor Wochen schriftlich über die beabsichtigte Bebauungsplanänderung informiert worden sei.