Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Der Antrag auf Errichtung einer Garage an der nördlichen Parzellengrenze des Grundstückes Ambrosiusstraße 1 wird abgelehnt. Dem Antragsteller wird empfohlen, das Bauvorhaben dahingehend umzuplanen, dass die Errichtung der Garage innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche erfolgt.“


Die Verwaltung berichtet zur beabsichtigten Errichtung einer Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche an der nördlichen Grundstücksgrenze des Baugrundstückes Ambrosiusstraße 1. Hierzu werden nähere Erläuterungen anhand von vorbereitetem Kartenmaterial gegeben.

 

Am. Sökeland und der Vorsitzende führen aus, dass sie der Errichtung der Garage, wie in den Unterlagen dargestellt, nicht zustimmen könnten, da sie insbesondere hinsichtlich des direkt nördlich angrenzenden zukünftigen Rad- und Fußweges Gefahrenpunkte befürchten.