Einstimmiger Beschluss:
„Der Antrag auf Errichtung einer Garage an
der nördlichen Parzellengrenze des Grundstückes Ambrosiusstraße 1 wird
abgelehnt. Dem Antragsteller wird empfohlen, das Bauvorhaben dahingehend
umzuplanen, dass die Errichtung der Garage innerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche erfolgt.“
Die Verwaltung berichtet zur
beabsichtigten Errichtung einer Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
an der nördlichen Grundstücksgrenze des Baugrundstückes Ambrosiusstraße 1.
Hierzu werden nähere Erläuterungen anhand von vorbereitetem Kartenmaterial
gegeben.
Am. Sökeland und der Vorsitzende führen
aus, dass sie der Errichtung der Garage, wie in den Unterlagen dargestellt,
nicht zustimmen könnten, da sie insbesondere hinsichtlich des direkt nördlich angrenzenden
zukünftigen Rad- und Fußweges Gefahrenpunkte befürchten.