Einstimmiger Beschluss:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
‚Poggenbrook’ wird im Rahmen einer 10. Änderung für die in der Anlage 2
dargestellten Grundstücke an der Düsbergstraße sowie für das Grundstück Auf dem
Düsen 25 von derzeit Bolzplatz bzw. Gewerbefläche mit Einschränkungen (GE E)
geändert zu einem Mischgebiet (MI).
Das Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Planentwurf zu fertigen. Die
frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen
einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB und
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Mit Verweis auf den vorherigen
Tagesordnungspunkt zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der
Verwaltung auf die anstehende Änderung des Bebauungsplanes eingegangen.