Einstimmiger Beschluss:
„Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan
der Stadt Sassenberg wird für die Ortslage Sassenberg im Rahmen einer 34.
Änderung für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich der Gewerblichen
Baufläche (G) auf dem Grundstück Auf dem Düsen 25 geändert in eine gemischte
Baufläche (M).
Das Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Planentwurf zu fertigen. Die
frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen
einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB und
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf das
Lärmgutachten des Sachverständigenbüros für Schall und Geruch M. Langguth,
Ahaus, von April 2011 eingegangen. Zur Planungssituation werden nähere
Erläuterungen gegeben.