Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg wird für die Ortslage Sassenberg im Rahmen einer 34. Änderung für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich der Gewerblichen Baufläche (G) auf dem Grundstück Auf dem Düsen 25 geändert in eine gemischte Baufläche (M).

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Planentwurf zu fertigen. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

 


Von der Verwaltung wird auf das Lärmgutachten des Sachverständigenbüros für Schall und Geruch M. Langguth, Ahaus, von April 2011 eingegangen. Zur Planungssituation werden nähere Erläuterungen gegeben.