Beschluss: Genehmigung Dringlichkeitsentscheidung

Mit 17 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und sechs Stimmenthaltungen genehmigt der Rat sodann gem. § 60 Abs. 1 GO NRW folgende Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Von den im Rahmen des Beschlusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 09.02.2010 Pkt. 5 für die Ersatzbeschaffung eines Kleinschlepper bei Produkt 01.05.02 – Bauhof – haushaltsrechtlich gesperrten Aufwendungen in Höhe von 75.000,00 € werden für die Ersatzbeschaffung 61.000,00 € haushaltsrechtlich freigegeben.“


Die Verwaltung berichtet im Rahmen der von Bgm. Uphoff und Rm. Völler zur Ersatzbeschaffung eines Kleinschleppers getroffenen Dringlichkeitsentscheidung über die hierzu erforderliche Mittelfreigabe. Zur Ersatzbeschaffung spricht Rm. Oertker die bislang angefallenen Reparaturaufwendungen und Betriebsstunden an. Ferner wird die Beschaffung eines gleichen Modells erwähnt. Bgm. Uphoff nimmt weiter zur kurzfristig erforderlich gewordenen Ersatzbeschaffung Stellung und weist auf die Mitwirkung der Fraktionen sowie die weiterhin vorgesehenen Beratungen zur zukünftigen Fahrzeugkonfiguration hin.