Sitzung: 28.09.2010 Rat der Stadt Sassenberg
Beschluss: Genehmigung Dringlichkeitsentscheidung
Mit 17 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und sechs
Stimmenthaltungen genehmigt der Rat sodann gem. § 60 Abs. 1 GO NRW folgende
Dringlichkeitsentscheidung:
„Von den im Rahmen des Beschlusses des Rates der Stadt
Sassenberg vom 09.02.2010 Pkt. 5 für die Ersatzbeschaffung eines Kleinschlepper
bei Produkt 01.05.02 – Bauhof – haushaltsrechtlich gesperrten Aufwendungen in
Höhe von 75.000,00 € werden für die Ersatzbeschaffung 61.000,00 €
haushaltsrechtlich freigegeben.“
Die Verwaltung berichtet im Rahmen der von
Bgm. Uphoff und Rm. Völler zur Ersatzbeschaffung eines Kleinschleppers
getroffenen Dringlichkeitsentscheidung über die hierzu erforderliche
Mittelfreigabe. Zur Ersatzbeschaffung spricht Rm. Oertker die bislang
angefallenen Reparaturaufwendungen und Betriebsstunden an. Ferner wird die
Beschaffung eines gleichen Modells erwähnt. Bgm. Uphoff nimmt weiter zur
kurzfristig erforderlich gewordenen Ersatzbeschaffung Stellung und weist auf
die Mitwirkung der Fraktionen sowie die weiterhin vorgesehenen Beratungen zur
zukünftigen Fahrzeugkonfiguration hin.