Beschluss: Genehmigung Dringlichkeitsentscheidung

Der Rat genehmigt sodann gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig folgende Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Von den im Rahmen des Beschlusses des Rates vom 09.02.2010 -Pkt. 5 d. N.- für Planungs- und Bauleitungskosten für die Sanierung des Feldmarksees haushaltsrechtlich gesperrten Aufwendungen i. H. v. 50.000,00 Euro werden 15.000,00 Euro für die insbesondere aus Gesprächen mit potenziellen Entsandern resultierenden Planungskosten für weitere Bodenuntersuchungen und Anpassung der vorhandenen Planfeststellungsgenehmigung freigegeben.“


Die Verwaltung geht auf die von Bgm. Uphoff und Rm. Völler getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 31.08.2010 ein, wie diese der Einladung zur heutigen Ratssitzung beigefügt ist. Mit dieser Dringlichkeitsentscheidung seien haushaltsrechtlich gesperrte Aufwendungen für Planungs- und Bauleitungskosten für die Sanierung des Feldmarksees freigegeben worden.

 

Nachdem Rm. Franke das Tätigwerden in diesem Bereich ausdrücklich begrüßt, spricht Rm. Westbrink eine Entsandung des Feldmarksees mit unterschiedlichen Tiefen an. Rm. Arenhövel greift die hier vorgesehenen Planungsarbeiten i. V. m. der Gewährung von Fördermitteln auf. Zu diesen Aspekten nimmt der Bürgermeister kurz Stellung.