Einstimmiger Beschluss:
“Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V.
m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 2. Erweiterung des Campingplatzes Austermann
vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage 6 dargestellt
beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet
Feldmark‘ – Detailplan 4 – Campingplatz Austermann – 2. Erweiterung wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.”
Die Verwaltung berichtet über die
Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 16.09.2010 –Pkt. 9 d.
N.-. Der Beschlussvorschlag des Ausschusses wird bekanntgegeben und kurz
erläutert.