Beschluss: Kenntnis genommen

Der Wasserbeschaffungsverband beantragte unter Bezugnahme auf die bestehenden, mit Datum vom 25.09.1980 erteilte und bis zum 31.12.2010 befristete wasserrechtliche Bewilligung um das Wasserwerk Rippelbaum mittels Vertikalbrunnen Grundwasser in einer Menge von bis zu 2,2 Mio m³ pro Jahr zu Tage zu fördern. Das bestehende Wasserrecht ändert sich durch die neue Beantragung nicht; die beantragte Grundwassermenge entspricht der bestehenden und langjährig weitgehend ausgenutzten wasserrechtlichen Bewilligung. Innerhalb der Auslegungsfrist vom 31.05.2010 bis 14.07.2010 sind aus dem Bereich der Stadt Sassenberg keine Einwendungen erhoben worden.