Sitzung: 09.09.2010 Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Beschluss: Kenntnis genommen
Der Wasserbeschaffungsverband beantragte
unter Bezugnahme auf die bestehenden, mit Datum vom 25.09.1980 erteilte und bis
zum 31.12.2010 befristete wasserrechtliche Bewilligung um das Wasserwerk
Rippelbaum mittels Vertikalbrunnen Grundwasser in einer Menge von bis zu 2,2
Mio m³ pro Jahr zu Tage zu fördern. Das bestehende Wasserrecht ändert sich
durch die neue Beantragung nicht; die beantragte Grundwassermenge entspricht
der bestehenden und langjährig weitgehend ausgenutzten wasserrechtlichen
Bewilligung. Innerhalb der Auslegungsfrist vom 31.05.2010 bis 14.07.2010 sind
aus dem Bereich der Stadt Sassenberg keine Einwendungen erhoben worden.