Beschluss: Kenntnis genommen

Wie Betriebsleiter Schlotmann berichtet, hat der Landrat des Kreises Warendorf mit Verfügung vom 01.06.2010 unter Hinweis auf eine Dienstbesprechung mit der Bezirksregierung Münster Auskünfte zur Dichtheitsprüfung für Grundstücksentwässerungsanlagen im Außenbereich sowie zu den Zuständigkeiten nach § 61a LWG mitgeteilt. Die entsprechenden Details werden von ihm erläutert.