Beschluss: Kenntnis genommen

Wie Betriebsleiter Schlotmann ausführt, hat am 02.06.2010 der Landrat des Kreises Warendorf für die Maßnahme Wasch- und Abfüllplatz auf dem städtischen Bauhof, Regenrückhaltebecken „Sassenberg-Ost“ – 3. Erweiterung  und Regenwasserkanalisation „nordwestlich des Lappenbrinks“ die Abnahmen nach § 116 LWG durchgeführt. Im Rahmen der entsprechenden Niederschriften vom 02.06.2010 durch den Landrat wird festgehalten, dass die Maßnahmen entsprechend der Baugenehmigung bzw. der wasserrechtlichen Bescheide durchgeführt wurden.