Beschluss: Kenntnis genommen

Betriebsleiter Schlotmann berichtet dem Ausschuss, dass die Bezirksregierung Münster am 11.05. bzw. 26.05.2010 die Gewässerüberwachung gemäß § 116 LWG für die beiden Kläranlagen sowie die Regenüberlaufbecken auf den Kläranlagen durchgeführt hat. Die hierzu ergangenen Verfügungen vom 20.05.2010 bzw. 09.06.2010 werden von Betriebsleiter Schlotmann verlesen. Im Ergebnis wird zusammenfassend festgehalten, dass die Kläranlagen augenscheinlich den Anforderungen der erteilten Genehmigungen nach § 58 Abs. 2 LWG sowie der Einleitungserlaubnis nach § 7 WHG entsprechen. Die von der Bezirksregierung vorgebrachten Hinweise und Anregungen sind zwischenzeitlich aufgenommen worden.