Sitzung: 09.09.2010 Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Beschluss: Kenntnis genommen
Betriebsleiter Schlotmann berichtet dem
Ausschuss, dass die Bezirksregierung Münster am 11.05. bzw. 26.05.2010 die Gewässerüberwachung
gemäß § 116 LWG für die beiden Kläranlagen sowie die Regenüberlaufbecken auf
den Kläranlagen durchgeführt hat. Die hierzu ergangenen Verfügungen vom
20.05.2010 bzw. 09.06.2010 werden von Betriebsleiter Schlotmann verlesen. Im
Ergebnis wird zusammenfassend festgehalten, dass die Kläranlagen
augenscheinlich den Anforderungen der erteilten Genehmigungen nach § 58 Abs. 2
LWG sowie der Einleitungserlaubnis nach § 7 WHG entsprechen. Die von der
Bezirksregierung vorgebrachten Hinweise und Anregungen sind zwischenzeitlich
aufgenommen worden.