Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Nach kurzer Diskussion erfolgt nachfolgender einstimmiger Beschluss:

 

“Gem. § 11 Abs. 1 Ziffer 2 BauGB wird für

 

1.      Planungen im Interesse eines Grundstückseigentümers für ein bestimmtes Vorhaben oder

2.      Planungen im Interesse eines Vorhabenträgers über ein oder mehrere Grundstücke mit Einverständnis der Eigentümer

 

Kostenersatz erhoben, soweit eine im Einzelfall denkbare Wirtschaftsförderung keine primäre Beachtung finden soll.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Einzelfall einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 Abs. 1 BauGB zu schließen.”


Von der Verwaltung wird auf die bisherigen Beratungen im Ortsausschuss Füchtorf am 18.01.2010 –Pkt. 2 d. N.- und des Infrastrukturausschusses am 21.01.2010 –Pkt. 2 d. N.- im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2010 eingegangen. Zum Abschluss städtebaulicher Verträge wird eine Übersicht gegeben.