Sitzung: 16.09.2010 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/034/2010
Einstimmiger Beschlussvorschlag:
“Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V.
m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 2. Erweiterung des Campingplatzes Austermann
vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage 6 dargestellt
beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet
Feldmark‘ – Detailplan 4 – Campingplatz Austermann – 2. Erweiterung wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666/SG NRW 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950(SG NRW 2023) und der §§ 1
und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom
31.07.2009 (BGBl I S. 2585) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.”
Von der Verwaltung wird auf das
abgeschlossene Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB in
der Zeit vom 16.08.2010 bis zum 15.09.2010 –einschließlich- eingegangen.