Sitzung: 16.09.2010 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/045/2010
Einstimmiger Beschluss:
“Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 4 – Campingplatz Austermann –
Ursprungsplan und 1. Erweiterung – wird für den nachfolgend aufgeführten Punkt
geändert:
-
Es erfolgt die
Darstellung der Anbindungen aus dem 2. Erweiterungsbereich in den Ursprungsplan
und die 1. Erweiterung.
Das Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, wird beauftragt, einen Entwurf zum Änderungsplan zu fertigen. Aus
Gründen der Planbeschleunigung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB im vereinfachten
Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1
BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.”
Von der Verwaltung wird auf die
erforderliche Planänderung zur Anbindung des 2. Erweiterungsbereiches an den
Ursprungsplan bzw. die 1. Erweiterung eingegangen.
Bgm. Uphoff verliest in diesem
Zusammenhang das Schreiben des Herrn Christian Peitz-Austermann vom 07.09.2010
hinsichtlich des Bestandsschutzes bei der zukünftigen Abarbeitung der
Einfriedigungsproblematik.
Der Ausschuss ist sich auch hier einig,
auf eine Beschlussfassung zu Einfriedigungen zu verzichten und beim
Platzbetreiber die Erstellung eines Brandschutzgutachtens anzuregen. Die
Aufnahme von zusätzlichen Regelungen zu Einfriedigungen bedingt eine weitere
Änderung des Bebauungsplanes.