Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss:

 

“Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 4 – Campingplatz Austermann – Ursprungsplan und 1. Erweiterung – wird für den nachfolgend aufgeführten Punkt geändert:

 

-          Es erfolgt die Darstellung der Anbindungen aus dem 2. Erweiterungsbereich in den Ursprungsplan und die 1. Erweiterung.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen Entwurf zum Änderungsplan zu fertigen. Aus Gründen der Planbeschleunigung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.”


Von der Verwaltung wird auf die erforderliche Planänderung zur Anbindung des 2. Erweiterungsbereiches an den Ursprungsplan bzw. die 1. Erweiterung eingegangen.

 

Bgm. Uphoff verliest in diesem Zusammenhang das Schreiben des Herrn Christian Peitz-Austermann vom 07.09.2010 hinsichtlich des Bestandsschutzes bei der zukünftigen Abarbeitung der Einfriedigungsproblematik.

 

Der Ausschuss ist sich auch hier einig, auf eine Beschlussfassung zu Einfriedigungen zu verzichten und beim Platzbetreiber die Erstellung eines Brandschutzgutachtens anzuregen. Die Aufnahme von zusätzlichen Regelungen zu Einfriedigungen bedingt eine weitere Änderung des Bebauungsplanes.