Sitzung: 16.09.2010 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag (geändert)
Vorlage: 60/033/2010
Einstimmiger Beschlussvorschlag:
“Der Antrag des Grundstückseigentümers Feldmark 1,
Hausnr. 39, 48336 Sassenberg, vom 18.12.2009 auf Vergrößerung der Wohnfläche
von derzeit 50 auf 55 m² wird abgelehnt. Es verbleibt bei den Festsetzungen des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 6 –
Wochenendhausgebiet Rath, wonach festzuhalten bleibt, dass bei der
zwischenzeitlich erfolgten Bebauung der Einzelparzellen grundsätzlich die
Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes zugrunde gelegt worden
sind und somit einen Vertrauensschutz gegenüber den weiteren
Grundstückseigentümern darstellt.
Der Erhöhung der zulässigen Grundfläche der
Nebenanlagen von derzeit 5,00 m² auf 10,00 m² wird zugestimmt.
Die Satzung der Stadt Sassenberg zur vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 6 –
Wochenendhausgebiet Rath gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage 5 zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Von der Verwaltung wird auf die bisherige
Beratung im Infrastrukturausschuss am 21.01.2010 –Pkt. 10 d. N.- eingegangen.
Am. Lange äußert sich in diesem Zusammenhang zustimmend zur Erhöhung der
Grundfläche für Nebenanlagen.
Der Ausschuss ist sich auch hier einig,
auf eine Beschlussfassung zu Einfriedigungen zu verzichten und beim
Platzbetreiber die Erstellung eines Brandschutzgutachtens anzuregen. Die
Aufnahme von zusätzlichen Regelungen zu Einfriedigungen bedingt eine weitere
Änderung des Bebauungsplanes.