Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag (geändert)

Einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

“Der Antrag des Grundstückseigentümers Feldmark 1, Hausnr. 39, 48336 Sassenberg, vom 18.12.2009 auf Vergrößerung der Wohnfläche von derzeit 50 auf 55 m² wird abgelehnt. Es verbleibt bei den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 6 – Wochenendhausgebiet Rath, wonach festzuhalten bleibt, dass bei der zwischenzeitlich erfolgten Bebauung der Einzelparzellen grundsätzlich die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes zugrunde gelegt worden sind und somit einen Vertrauensschutz gegenüber den weiteren Grundstückseigentümern darstellt.

 

Der Erhöhung der zulässigen Grundfläche der Nebenanlagen von derzeit 5,00 m² auf 10,00 m² wird zugestimmt.

 

Die Satzung der Stadt Sassenberg zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 6 – Wochenendhausgebiet Rath gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage 5 zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Von der Verwaltung wird auf die bisherige Beratung im Infrastrukturausschuss am 21.01.2010 –Pkt. 10 d. N.- eingegangen. Am. Lange äußert sich in diesem Zusammenhang zustimmend zur Erhöhung der Grundfläche für Nebenanlagen.

 

Der Ausschuss ist sich auch hier einig, auf eine Beschlussfassung zu Einfriedigungen zu verzichten und beim Platzbetreiber die Erstellung eines Brandschutzgutachtens anzuregen. Die Aufnahme von zusätzlichen Regelungen zu Einfriedigungen bedingt eine weitere Änderung des Bebauungsplanes.