Einstimmiger Beschluss:
“Über die während der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage 4 dargestellt beschlossen.
Im Rahmen des Planverfahrens zur 4.
Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes erfolgt die Aufnahme bzw.
Korrektur der überbaubaren Grundstücksflächen für das Wochenendhaus Feldmark 2,
Hausnummer 130 und das Gemeinschaftshaus Feldmark 2 Flurstück 113.
Das weitere Verfahren richtet sich nach
dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 15.04.2010 –Pkt. 10 d. N.-
wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.”
Von der Verwaltung wird auf die
frühzeitige Trägerbeteiligung in der Zeit vom 18.06.2010 bis zum 26.07.2010
eingegangen. Darüber hinaus werden die Anträge zur Übernahme überbaubarer
Grundstücksflächen für die Bestandsgebäude Hausnummer 130 sowie das
Gemeinschaftshaus im östlichen Teil des Wochenendhausgebietes erläutert.