Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

“Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage 4 dargestellt beschlossen.

 

Im Rahmen des Planverfahrens zur 4. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes erfolgt die Aufnahme bzw. Korrektur der überbaubaren Grundstücksflächen für das Wochenendhaus Feldmark 2, Hausnummer 130 und das Gemeinschaftshaus Feldmark 2 Flurstück 113.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 15.04.2010 –Pkt. 10 d. N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.”


Von der Verwaltung wird auf die frühzeitige Trägerbeteiligung in der Zeit vom 18.06.2010 bis zum 26.07.2010 eingegangen. Darüber hinaus werden die Anträge zur Übernahme überbaubarer Grundstücksflächen für die Bestandsgebäude Hausnummer 130 sowie das Gemeinschaftshaus im östlichen Teil des Wochenendhausgebietes erläutert.