Einstimmiger Beschluss:
“Der Antrag der Feldmarkgemeinschaft GbR, Kiefernweg
9, 48336 Sassenberg vom 22.06.2009 auf Erhöhung der Grundfläche der derzeitigen
Wochenendhäuser von maximal 70,00 m² auf 100,00 m² wird aus städtebaulicher
Sicht sowie aus Gründen der Gesamterschließung des Detailplanes 2
einschließlich des Erweiterungsbereiches abgelehnt.
In den Erweiterungsbereich zum Detailplan 2 wird die
überbaute Fläche gem. Baugenehmigung für den Kreisfischereiverein übernommen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach den
Beschlüssen des Infrastrukturausschusses vom 02.04.2009 –Pkt. 10 d.
N.-/25.02.2010 –Pkt. 8. d. N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.”
Die Verwaltung geht auf den Antrag der
Feldmarkgemeinschaft vom 22.06.2009 auf Erhöhung der Grundfläche der
derzeitigen Wochenendhäuser von maximal 70,00 m² auf 100,00 m² ein. Hierzu
werden aus städtebaulicher Sicht nähere Erläuterungen gegeben.
Weiter wird auf die Übernahme einer
überbaubaren Grundstücksfläche gem. Baugenehmigung für den Kreisfischereiverein
eingegangen.
Der Ausschuss ist sich auch hier einig,
auf eine Beschlussfassung zu Einfriedigungen zu verzichten und beim
Platzbetreiber die Erstellung eines Brandschutzgutachtens anzuregen. Die
Aufnahme von zusätzlichen Regelungen zu Einfriedigungen bedingt eine weitere
Änderung des Bebauungsplanes.