Sitzung: 16.09.2010 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/007/2010
Auf Antrag von Am. Brinkemper ergeht
nachfolgender einstimmiger Beschluss:
“Über die während der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage 3 dargestellt beschlossen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach
dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 23.11.2006 –Pkt. 6 d. N.- wonach
die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2
BauGB durchzuführen.”
Von der Verwaltung wird auf die
frühzeitige Trägerbeteiligung zum vorgenannten Planverfahren in der Zeit vom
08.04.2010 bis zum 07.05.2010 eingegangen.
Weiter wird ausgeführt, dass in Absprache
mit dem Brandschutztechniker der Stadt Sassenberg in allen Detailplänen zum
Erholungsgebiet Feldmark aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes der
Einhaltung der Schutzziele einheitliche Festsetzungen zu Einfriedigungen
festgesetzt werden sollten. Auf diese zwischenzeitlich erarbeiteten
Festsetzungen auch in Absprache mit dem Kreisbauamt Warendorf wird von Bgm.
Uphoff im Einzelnen eingegangen. In diesem Zusammenhang wird von Bgm. Uphoff
auch das Schreiben des Herrn Christian Rath vom 13.09.2010 verlesen. Von Bgm.
Uphoff wird betont, dass mit zwei weiteren Betreibern zur Problematik der
Einfriedigungen Kontakt aufgenommen worden sei.
Von Brandschutztechniker Hartmann erfolgt
nun ein detaillierter Vortrag zu dem schwerwiegenden Brandereignis am
12.05.2008 im Bereich des Wochenendhausgebietes Mönnigmann. Gleichzeitig wird
von ihm auf den Campingplatzbrand am 17.07.2010 in Rinteln verwiesen. Auch
hierzu werden von ihm eingehende Erläuterungen gegeben. Die Ausführungen des
Brandschutztechnikers und die Aufstellung der zulässigen und geplanten
Einfriedigungen in den einzelnen Detailplänen sind als Anlagen 1 und 2
beigefügt.
Im Verlauf der anschließenden längeren
Diskussion wird von Am. Westhoff ausgeführt, dass es derzeit nicht Aufgabe des
Rates der Stadt Sassenberg sein könne, weitreichende Entscheidungen
hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes zu treffen. Am. Lange ergänzt, dass
eines Erachtens zunächst tiefer in die Materie eingestiegen werden sollte. Bgm.
Uphoff ergänzt hierzu, dass in einigen Teilbereichen die in dieser Sitzung
vorgestellten Lösungen zu Einfriedigungen in Campingplatz- und
Wochenendhausgebieten mehr hergeben werden als dieses in rechtsverbindlichen
Plänen der Fall sei. Hierzu werden von Herrn Schlotmann hinsichtlich des
Planungsrechtes und der Erkenntnisse aus dem Brand aus dem Jahre 2008 nähere
Erläuterungen gegeben.
Nach längerer weiterer Diskussion ist sich
der Ausschuss einig, auf eine Beschlussfassung zu Einfriedigungen in den
Wochenendhaus- und Campingplatzbereichen zu verzichten und bei den
Platzbetreibern anzuregen, jeweils ein Brandschutzkonzept erstellen zu lassen.