Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Auf Antrag von Am. Brinkemper ergeht nachfolgender einstimmiger Beschluss:

 

“Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage 3 dargestellt beschlossen.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 23.11.2006 –Pkt. 6 d. N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.”


Von der Verwaltung wird auf die frühzeitige Trägerbeteiligung zum vorgenannten Planverfahren in der Zeit vom 08.04.2010 bis zum 07.05.2010 eingegangen.

 

Weiter wird ausgeführt, dass in Absprache mit dem Brandschutztechniker der Stadt Sassenberg in allen Detailplänen zum Erholungsgebiet Feldmark aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes der Einhaltung der Schutzziele einheitliche Festsetzungen zu Einfriedigungen festgesetzt werden sollten. Auf diese zwischenzeitlich erarbeiteten Festsetzungen auch in Absprache mit dem Kreisbauamt Warendorf wird von Bgm. Uphoff im Einzelnen eingegangen. In diesem Zusammenhang wird von Bgm. Uphoff auch das Schreiben des Herrn Christian Rath vom 13.09.2010 verlesen. Von Bgm. Uphoff wird betont, dass mit zwei weiteren Betreibern zur Problematik der Einfriedigungen Kontakt aufgenommen worden sei.

 

Von Brandschutztechniker Hartmann erfolgt nun ein detaillierter Vortrag zu dem schwerwiegenden Brandereignis am 12.05.2008 im Bereich des Wochenendhausgebietes Mönnigmann. Gleichzeitig wird von ihm auf den Campingplatzbrand am 17.07.2010 in Rinteln verwiesen. Auch hierzu werden von ihm eingehende Erläuterungen gegeben. Die Ausführungen des Brandschutztechnikers und die Aufstellung der zulässigen und geplanten Einfriedigungen in den einzelnen Detailplänen sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

 

Im Verlauf der anschließenden längeren Diskussion wird von Am. Westhoff ausgeführt, dass es derzeit nicht Aufgabe des Rates der Stadt Sassenberg sein könne, weitreichende Entscheidungen hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes zu treffen. Am. Lange ergänzt, dass eines Erachtens zunächst tiefer in die Materie eingestiegen werden sollte. Bgm. Uphoff ergänzt hierzu, dass in einigen Teilbereichen die in dieser Sitzung vorgestellten Lösungen zu Einfriedigungen in Campingplatz- und Wochenendhausgebieten mehr hergeben werden als dieses in rechtsverbindlichen Plänen der Fall sei. Hierzu werden von Herrn Schlotmann hinsichtlich des Planungsrechtes und der Erkenntnisse aus dem Brand aus dem Jahre 2008 nähere Erläuterungen gegeben.

 

Nach längerer weiterer Diskussion ist sich der Ausschuss einig, auf eine Beschlussfassung zu Einfriedigungen in den Wochenendhaus- und Campingplatzbereichen zu verzichten und bei den Platzbetreibern anzuregen, jeweils ein Brandschutzkonzept erstellen zu lassen.